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Bei der TK versichert

 
 
 
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Weitere Personengruppen

Für einige Personengruppen gibt es besondere Regeln in der Krankenversicherung. Zum Beispiel für Künstler und Publizisten, Beamte, Pensionäre, selbst versicherte Kinder oder Arbeitslose.

Familie im Büro

Künstler und Publizisten

Selbstständige Künstler und Publizisten können sich über die Künstlersozialkasse bei der TK kranken- und pflegeversichern. Die Künstlersozialkasse bezuschusst ihre Beiträge und führt sie auch an die TK ab.

Künstler und Publizisten

Besondere freiwillig Versicherte

Beamte und Pensionäre können sich freiwillig bei der TK versichern, ebenso selbst versicherte Kinder, Rentner und Menschen, die nicht erwerbstätig sind.

Besondere freiwillig Versicherte

Arbeitslose

Auch für Menschen, die arbeitslos sind, ist die TK ein zuverlässiger Partner.

Arbeitslose
 
 
 

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