Für einige Personengruppen gibt es besondere Regeln in der Krankenversicherung. Zum Beispiel für Künstler und Publizisten, Beamte, Pensionäre, selbst versicherte Kinder oder Arbeitslose.
Künstler und Publizisten
Selbstständige Künstler und Publizisten können sich über die Künstlersozialkasse bei der TK kranken- und pflegeversichern. Die Künstlersozialkasse bezuschusst ihre Beiträge und führt sie auch an die TK ab.
Beamte und Pensionäre können sich freiwillig bei der TK versichern, ebenso selbst versicherte Kinder, Rentner und Menschen, die nicht erwerbstätig sind.