Während der Elternzeit und wenn Sie Mutterschafts- oder Elterngeld erhalten, sind Sie weiter bei der TK optimal versichert - oft sogar beitragsfrei.
Mutterschaftsgeld ist beitragsfrei
Wenn Sie Mutterschaftsgeld erhalten, brauchen Sie darauf keine Beiträge zur Sozialversicherung zahlen. Sollten Sie daneben weitere Einnahmen haben, können aber unter Umständen Beiträge anfallen.
Elterngeld und Elternzeit
Die nachfolgende Tabelle zeigt Ihnen, ob Sie während des Bezugs von Elterngeld oder der Elternzeit Beiträge zur Sozialversicherung zahlen müssen oder nicht.
| Sie sind ... | Beiträge während Elterngeld | Beiträge während der Elternzeit |
|---|---|---|
| pflichtversichert beschäftigt | nein | nein, außer bei Teilzeitarbeit |
| freiwillig versichert beschäftigt oder Beamte/r | ja, außer wenn die Einnahmen entfallen und ohne die eigene Mitgliedschaft die Möglichkeit einer Familienversicherung bestünde | |
| Student/in | ja | ja, da kein Anspruch auf Elternzeit |
| nicht erwerbstätig | ja | ja, da kein Anspruch auf Elternzeit |
Familienversicherung fürs Baby
Sobald Ihr Neugeborenes auf der Welt ist, können Sie es grundsätzlich beitragsfrei bei der TK familienversichern. Lesen Sie hier mehr:
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erstellt am 20.12.11
Quelle: TK

