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Beitragssätze

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Einen Teil Ihres Einkommens zahlen Sie als Beitrag an die Krankenversicherung. Der Beitragssatz legt fest, wie viel Prozent dieser Anteil beträgt. Beitragssätze gibt es für alle Zweige der Sozialversicherung.

Grundsätzlich sind deshalb Ihre Beiträge zu den Sozialversicherungen von Ihrem Einkommen abhängig. Sinkt es, zahlen Sie weniger. Steigt es, erhöhen sich auch Ihre Beiträge - allerdings nur bis zu einer Obergrenze, der Beitragsbemessungsgrenze.

 

Beitragssätze 2012

In dieser Tabelle finden Sie die aktuellen Beitragssätze zur Krankenversicherung und zu den anderen Sozialversicherungen. Für selbst versicherte Studierende hat der Gesetzgeber feste und niedrigere Beiträge für die Kranken- und die Pflegeversicherung festgelegt.

 

Beitragssätze für die Sozialversicherungen
Krankenversicherung
allgemeiner Beitragssatz15,5 Prozent
ermäßigter Beitragssatz14,9 Prozent
Zusatzbeitrag zur TK-Krankenversicherungnein
Pflegeversicherung 1,95 Prozent
Pflegeversicherung für Kinderlose über 23 Jahre mit Beitragszuschlag 2,20 Prozent
Rentenversicherung19,60 Prozent
Arbeitslosenversicherung3,0 Prozent

 

Allgemeiner und ermäßigter Beitragssatz

In der Krankenversicherung gibt es einen allgemeinen und einen ermäßigten Beitragssatz. Der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung gilt zum Beispiel für Arbeitnehmer und Selbstständige, die Anspruch auf Krankengeld haben. Auch Rentner und Pensionäre zahlen auf ihre Renten und Pensionen - inklusive sogenannter Versorgungsbezüge wie Betriebsrenten - den allgemeinen Beitragssatz.

 

Den ermäßigten Beitragssatz zahlen Mitglieder, die im Berufsleben stehen, aber keinen Anspruch auf Krankengeld haben, zum Beispiel Selbstständige, die eine Krankenversicherung ohne Anspruch auf Krankengeld gewählt haben. Auch freiwillig versicherte Rentner, die Einkünfte aus Kapitaleinkünften oder Mieteinnahmen haben, zahlen für diese Einnahmen den ermäßigten Beitragssatz.

 

Beitragszuschlag in der Pflegeversicherung

In der Pflegeversicherung müssen Kinderlose ab 23 Jahre einen Beitragszuschlag von 0,25 Prozent zahlen.

 

Der Gesetzgeber legt die Beitragssätze fest

Übrigens: Seit 2009 bestimmt der Gesetzgeber jährlich, wie hoch der Beitragssatz zur Krankenversicherung sein soll. Er legt auch die Beitragssätze für die Pflege-, die Renten- und die Arbeitslosenversicherung fest.

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erstellt am 18.12.08; zuletzt aktualisiert am 01.01.12

Quelle: TK

 
 
 

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