Beitragssätze
Einen Teil Ihres Einkommens zahlen Sie als Beitrag an die Krankenversicherung. Der Beitragssatz legt fest, wie viel Prozent dieser Anteil beträgt. Beitragssätze gibt es für alle Zweige der Sozialversicherung.
Grundsätzlich sind deshalb Ihre Beiträge zu den Sozialversicherungen von Ihrem Einkommen abhängig. Sinkt es, zahlen Sie weniger. Steigt es, erhöhen sich auch Ihre Beiträge - allerdings nur bis zu einer Obergrenze, der Beitragsbemessungsgrenze.
Beitragssätze 2013
In dieser Tabelle finden Sie die aktuellen Beitragssätze zur Krankenversicherung und zu den anderen Sozialversicherungen. Für selbst versicherte Studierende hat der Gesetzgeber feste und niedrigere Beiträge für die Kranken- und die Pflegeversicherung festgelegt.
| Beitragssätze für die Sozialversicherungen | |
|---|---|
| Krankenversicherung | |
| allgemeiner Beitragssatz | 15,5 Prozent |
| ermäßigter Beitragssatz | 14,9 Prozent |
| Zusatzbeitrag zur TK-Krankenversicherung | nein |
| Pflegeversicherung | 2,05 Prozent |
| Pflegeversicherung für Kinderlose über 23 Jahre mit Beitragszuschlag | 2,30 Prozent |
| Rentenversicherung | 18,9 Prozent |
| Arbeitslosenversicherung | 3,0 Prozent |
Allgemeiner und ermäßigter Beitragssatz
In der Krankenversicherung gibt es einen allgemeinen und einen ermäßigten Beitragssatz. Der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung gilt zum Beispiel für Arbeitnehmer und Selbstständige, die Anspruch auf Krankengeld haben. Auch Rentner und Pensionäre zahlen auf ihre Renten und Pensionen - inklusive sogenannter Versorgungsbezüge wie Betriebsrenten - den allgemeinen Beitragssatz.
Den ermäßigten Beitragssatz zahlen Mitglieder, die im Berufsleben stehen, aber keinen Anspruch auf Krankengeld haben, zum Beispiel Selbstständige, die eine Krankenversicherung ohne Anspruch auf Krankengeld gewählt haben. Auch freiwillig versicherte Rentner, die Einkünfte aus Kapitaleinkünften oder Mieteinnahmen haben, zahlen für diese Einnahmen den ermäßigten Beitragssatz.
Beitragszuschlag in der Pflegeversicherung
In der Pflegeversicherung müssen Kinderlose ab 23 Jahre einen Beitragszuschlag von 0,25 Prozent zahlen.
Der Gesetzgeber legt die Beitragssätze fest
Übrigens: Seit 2009 bestimmt der Gesetzgeber jährlich, wie hoch der Beitragssatz zur Krankenversicherung sein soll. Er legt auch die Beitragssätze für die Pflege-, die Renten- und die Arbeitslosenversicherung fest.
Gesundheitsfonds und Grundpauschale 2013
Was passiert mit Ihren Beiträgen zur Krankenversicherung? Seit der Gesundheitsreform aus dem Jahr 2009 fließen alle Beiträge zur Krankenversicherung im sogenannten Gesundheitsfonds zusammen. Verwaltet wird der Gesundheitsfonds vom Bundesversicherungsamt.
Aus dem Gesundheitsfonds erhalten alle gesetzlichen Krankenversicherungen eine sogenannte monatliche Grundpauschale pro Versichertem. Sie ist abgeleitet von den durchschnittlichen monatlichen Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung je Versichertem. Das Bundesversicherungsamt hat diese Pauschale für 2013 auf 216,42 Euro festgelegt.
Dieser Betrag ist jedoch nur eine rechnerische Größe. Der Betrag, den die Kasse tatsächlich monatlich für jeden Versicherten erhält, orientiert sich auch an einigen anderen Faktoren: dem Alter, dem Geschlecht und dem Gesundheitszustand. Außerdem ist von Bedeutung, wie viele Versicherte eine Erwerbsminderungsrente beziehen. Geregelt wird dies über den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich - kurz Morbi-RSA. Dieser führt zu Zu- oder Abschlägen von der Grundpauschale.