Sind Sie freiwillig versichert, zahlen Sie Ihre Beiträge selbst an die TK - es sei denn, Ihr Arbeitgeber erledigt das für Sie. Der sicherste und bequemste Weg dafür ist der Bankeinzug. Dann sind Ihre Beiträge immer pünktlich bei der TK, und Sie müssen sich nicht weiter darum kümmern.
Wer selbst zahlt, sollte jedoch die wichtigsten Regeln für die Beitragszahlung kennen. Denn es kann zu Leistungseinschränkungen kommen, wenn Ihr Beitrag zu spät bei der TK eingeht.
Bankeinzug - der sicherste Weg, die Beiträge zu zahlen
Kein Risiko gehen Sie ein, wenn Sie den sicheren und bequemen Bankeinzug wählen. Dabei müssen Sie lediglich dafür sorgen, dass Ihr Konto ausreichend gedeckt ist. Die TK übernimmt die Verantwortung dafür, das Ihre Beiträge immer fristgerecht dem Konto der TK gutgeschrieben werden.
Wir buchen Ihren Beitrag jeweils zur Fälligkeit von Ihrem Konto ab. So vermeiden Sie unnötigen Ärger und Kosten wie Säumniszuschläge und Mahngebühren. Selbstverständlich können Sie eine einmal gegebene Einzugsermächtigung jederzeit widerrufen
Erteilen Sie uns dazu einfach eine Einzugsermächtigung. Einfach Formular ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben an die TK senden.
Nutzen Sie das folgende Formular, wenn Sie bereits am Beitragseinzug teilnehmen und uns eine neue Bankverbindung mitteilen möchten.
Wollen Sie den Bankeinzug nicht nutzen, beachten Sie bitte die folgenden Regeln.
- Seite 1: Wenn Sie Ihren Beitrag selbst bezahlen
- Seite 2: Andere Zahlungswege
erstellt am 15.08.11; zuletzt aktualisiert am 18.01.12
Quelle: TK


