Oft genügt eine Kopie Ihres Steuer- oder Rentenbescheids, um Ihr Einkommen nachzuweisen. Existenzgründer können ihr Einkommen auch schätzen. Änderungen teilen Sie der TK am besten sofort mit. So vermeiden Sie größere Nachforderungen.
Neue Steuerbescheide sofort zusenden
Bitte reichen Sie uns jeden neuen Steuerbescheid oder andere Einkommensnachweise unverzüglich in Kopie ein. So vermeiden Sie größere Nachzahlungen. Denn die TK ist bei höheren Einnahmen verpflichtet, diese immer ab dem Monat, nachdem Sie den Steuerbescheid erhalten haben, bei der Beitragsberechnung zu berücksichtigen - auch rückwirkend.
Wenn noch nicht klar ist, welches Einkommen Sie in den nächsten zwölf Monaten zu erwarten haben, schätzen Sie sie bitte gewissenhaft.
erstellt am 14.08.11; zuletzt aktualisiert am 08.03.12
Quelle: TK