Die Steuererklärung ist ein wenig einfacher geworden. Ihre Beiträge zur Sozialversicherung zum Beispiel müssen Sie darin zwar noch angeben, aber nicht mehr belegen. Denn die Sozialversicherungsträger übermitteln solche Informationen direkt an das Finanzamt.
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Welche Beiträge die Krankenkassen an das Finanzamt übermitteln und was Sie steuerlich absetzen können, erfahren Sie hier.
Wer Entgeltersatzleistungen bekommt, zum Beispiel Krankengeld, muss sie in der Steuererklärung angeben. Ab 2011 sind dafür keine Belege mehr nötig: Das Finanzamt erhält die Nachweise direkt von der TK.