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Frau am Computer

Wie kann ich mich von Zuzahlungen befreien lassen?

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Die gesetzlichen Zuzahlungen sollen die Versicherten finanziell nicht überfordern. Deshalb gibt es die Zuzahlungsgrenze. Sobald sie erreicht ist, können Sie sich von weiteren Zuzahlungen befreien lassen.

Um herauszufinden, wann Sie eine Befreiung von den Zuzahlungen beantragen können, müssen Sie zunächst Ihre individuelle Zuzahlungsgrenze ermitteln. Als TK-Versicherter haben Sie die Möglichkeit, mit unserem Zuzahlungsrechner direkt online diese Zuzahlungsgrenze auszurechnen. Der Vorteil: Machen Sie im geschützten Bereich Ihre Eingaben, werden Ihre Daten gespeichert. Dadurch werden Sie automatisch unterstützt, wenn Sie einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung stellen möchten.

 

Bequeme Dokumentation am PC

Ein weiterer Vorteil: Wenn wir Ihre Daten speichern, können Sie diese für das so genannte E-Nachweisheft nutzen. Dieses virtuelle Dokument dient dazu, alle von Ihnen und Ihren Angehörigen geleisteten Zuzahlungen zu erfassen. Wenn Sie einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung stellen möchten, können Sie auf die Daten in Ihrem E-Nachweisheft zurückgreifen.

 

TK-Versicherte mit einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung können zusätzlich ein Formular anfordern, auf dem der Arzt die chronische Krankheit bestätigen kann. Die TK benötigt die Bestätigung, um die reduzierte Zuzahlungsgrenze feststellen zu können.

 

Bitte nur ein E-Nachweisheft führen

Sollte Ihr Ehepartner auch TK-Mitglied sein, dann nutzen Sie bitte nur ein E-Nachweisheft und ermitteln Ihre voraussichtliche Zuzahlungsgrenze gemeinsam. Leider ist es uns nicht möglich, die Daten aus verschiedenen E-Nachweisheften zusammenzuführen.

 

Sollten Sie bereits Zuzahlungen geleistet haben, die zusammengerechnet über Ihrer Zuzahlungsgrenze liegen, erstatten wir Ihnen diese selbstverständlich zurück. Stellen Sie einfach einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung. Natürlich beraten und betreuen wir Sie auch persönlich. Wenden Sie sich gern an Ihre TK vor Ort.

 

Wichtig: Bitte beachten Sie, dass für eine Befreiung von den Zuzahlungen nur der schriftliche Bescheid der TK rechtswirksam ist. Sie erhalten ihn, nachdem wir Ihren Antrag bearbeitet haben.

 

Informiert mich die TK automatisch über die Höhe meiner Zuzahlungsgrenze?

Wir befreien Sie von weiteren gesetzlichen Zuzahlungen zur Krankenversicherung, wenn Sie bereits Zuzahlungen bis zur persönlichen Zuzahlungsgrenze geleistet haben. Gern stellen wir für Sie fest, ob dies bei Ihnen der Fall ist.

 

Dafür benötigen wir jedoch einen schriftlichen Antrag. Über das Ergebnis werden Sie von der TK informiert. Tipp: Nutzen Sie einfach den Zuzahlungsrechner und das E-Nachweisheft und Sie werden bei der Antragstellung weitgehend maschinell unterstützt. Ihre Zuzahlungsbefreiung gilt immer für ein Kalenderjahr.

 

Mein Arzt sagt, es liege keine Befreiung vor. Was stimmt da nicht?

Es kann sein, dass Ihrem Arzt oder Zahnarzt die Information über Ihre Zuzahlungsbefreiung noch nicht vorliegt, wenn er Ihre Versichertenkarte einliest. Sollten sich Änderungen an Ihrem Versicherungsverhältnis oder Einkommen ergeben haben, ist eventuell die Zuzahlungsbefreiung nicht mehr gültig. Bitte rufen Sie uns an oder nutzen den Rückruf-Service, damit wir den Sachverhalt für Sie prüfen können.

erstellt am 29.11.06; zuletzt aktualisiert am 03.12.11

Quelle: TK

 
 
 

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