Befreiung von der Zuzahlung - so geht´s
Die gesetzlichen Zuzahlungen sollen die Versicherten finanziell nicht überfordern. Deshalb gibt es die Zuzahlungsgrenze. Sobald sie erreicht ist, können Sie sich von weiteren Zuzahlungen befreien lassen.
Zuerst Zuzahlungsgrenze berechnen
Um herauszufinden, wann Sie eine Befreiung von den Zuzahlungen beantragen können, ermitteln Sie zunächst Ihre individuelle Zuzahlungsgrenze. Zum Beispiel gleich online mit dem Zuzahlungsrechner der TK.
Am besten über "Meine TK"
TK-Versicherte können den Zuzahlungsrechner auch über den gesicherten Zugang über "Meine TK" nutzen. Der Vorteil: Machen Sie Ihre Eingaben über diesen gesicherten Zugang, werden Ihre Daten gespeichert. Dadurch werden Sie automatisch unterstützt, wenn Sie einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung stellen möchten.
E-Nachweisheft
Über "Meine TK" können Sie auch das sogenannte E-Nachweisheft nutzen. Dieses virtuelle Dokument dient dazu, alle von Ihnen und Ihren gesetzlich versicherten Angehörigen geleisteten Zuzahlungen zu erfassen. Wenn Sie einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung stellen möchten, können Sie auf die Daten in Ihrem E-Nachweisheft zurückgreifen. Das E-Nachweisheft gilt für die ganze Familie. Sie brauchen es also nur einmal zu führen.
Formular für chronisch Erkrankte
TK-Versicherte mit einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung können über "Meine TK" zusätzlich ein Formular anfordern, auf dem der Arzt die chronische Krankheit bestätigen kann. Die TK benötigt die Bestätigung, um die reduzierte Zuzahlungsgrenze feststellen zu können. Das Formular erhalten Sie natürlich auch bei Ihrer TK vor Ort.
Rückerstattung
Haben Sie im Kalenderjahr bereits Zuzahlungen geleistet, die zusammengerechnet über Ihrer Zuzahlungsgrenze liegen? Dann erstatten wir Ihnen den überschießenden Teil. Stellen Sie dafür einfach den Antrag auf Zuzahlungsbefreiung.
Auch im Voraus möglich
Alternativ können Sie auch den Betrag in Höhe Ihrer Zuzahlungsgrenze bei uns im Voraus einzahlen. Wir befreien Sie dann sofort von den weiteren Zuzahlungen. Vorteil für Sie: Sie ersparen sich das Sammeln der Belege.
Wer hilft mir bei Fragen?
Wir beraten und betreuen Sie auch gern persönlich. Wenden Sie sich gern an Ihre TK vor Ort oder an das TK-ServiceTeam unter der Telefonnummer 0800 - 285 85 85 (gebührenfrei innerhalb Deutschlands).
Ab wann gilt die Befreiung und für wie lange?
Für eine rechtswirksame Befreiung von den Zuzahlungen brauchen Sie eine schriftliche Zusage der TK. Diese erhalten Sie, nachdem wir Ihren Antrag bearbeitet haben. Von den Zuzahlungen können Sie bis zu einem Kalenderjahr befreit werden.
Informiert mich die TK automatisch über die Höhe meiner Zuzahlungsgrenze?
Ja, wenn Sie den Zuzahlungsrechner und das E-Nachweisheft über "Meine TK" nutzen. Dann wird Ihnen der Antrag automatisch zur Verfügung gestellt, sobald Ihre Eingaben erkennen lassen, dass Sie bereits Zuzahlungen über Ihre persönliche Zuzahlungsgrenze hinaus geleistet haben.
In allen anderen Fällen ermitteln wir auf Antrag gern, ob Sie von den Zuzahlungen befreit werden können.
Mein Arzt sagt, es liege keine Befreiung vor. Was stimmt da nicht?
Es kann sein, dass Ihrem Arzt oder Zahnarzt die Information über Ihre Zuzahlungsbefreiung noch nicht vorliegt, wenn er Ihre TK-Gesundheitskarte einliest. Auch wenn sich Ihr Versicherungsverhältnis geändert oder sich Ihre Einnahmen erhöht haben, ist eventuell die Zuzahlungsbefreiung nicht mehr gültig.
Bitte rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0800 - 585 27 83 (gebührenfrei innerhalb Deutschlands) an, damit wir den Sachverhalt für Sie prüfen können.