Die gesetzlichen Zuzahlungen brauchen Sie pro Kalenderjahr nur bis zu einer bestimmten Grenze zu leisten.
Diese Zuzahlungsgrenze wird individuell für jeden Versicherten ermittelt. Sie richtet sich zum Beispiel nach seinen Einnahmen und der Zahl seiner Angehörigen. Genaueres erfahren Sie auf den folgenden Seiten.
Wichtiger Hinweis: Damit Sie Ihre bereits geleisteten Zuzahlungen belegen können, sammeln Sie bitte sämtliche Quittungen. Diese müssen auf Ihren oder den Namen Ihrer Angehörigen ausgestellt sein.
erstellt am 12.09.06; zuletzt aktualisiert am 29.11.11
Quelle: TK
