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Geschichte der Sozialwahlen

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Die Selbstverwaltung in der Sozialversicherung ist im vierten Sozialgesetzbuch (SGB IV) festgeschrieben. Ihren Ursprung hat sie bereits im 19. Jahrhundert durch die Hilfskassen.

Bereits in der Kaiserlichen Botschaft vom 17. November 1881 zur Einführung der Sozialversicherung in Deutschland kam zum Ausdruck, dass man sich von der Übertragung der Aufgaben auf "corporative Genossenschaften unter staatlichem Schutz und staatlicher Förderung" Lösungen versprach, die der Staat allein in gleichem Umfang nicht leisten könnte.

 

Mit dem Ausbau des Sozialstaates in der Weimarer Republik etablierte sich auch die Selbstverwaltung in der Sozialversicherung. Sie wurde zu einem wesentlichen Bestandteil des Sozialwesens in der Demokratie.

 

Während der nationalsozialistischen Herrschaft wurde die Selbstverwaltung wieder abgeschafft und das Führerprinzip auch in der Sozialversicherung eingeführt. Staatliche Beauftragte übernahmen die Leitung der Versicherungsträger.

 

Als Reaktion auf die nationalsozialistische Diktatur wurde die Wiedereinführung der Selbstverwaltung in der Bundesrepublik Deutschland schnell wieder realisiert. Die ersten Sozialwahlen nach dem Krieg fanden 1953 statt.

erstellt am 10.01.11

Quelle: TK

 
 
 

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