Der Toxoplasmose-Test ist eine Blutuntersuchung, die nur bei Schwangeren mit Infektionsverdacht zum Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherungen gehört. Ohne Verdacht auf eine Infektion wird der Test der Versicherten als "Individuelle Gesundheitsleistung" (IGeL) angeboten, die sie selbst bezahlen muss.
Dieser Text informiert Sie über Vor- und Nachteile des Tests sowie darüber, warum die gesetzlichen Krankenkassen ihn nicht als Screening-Test zur Untersuchung aller Schwangeren anbieten.
Wie kommt es zu einer Neugeborenen-Toxoplasmose?
Die Toxoplasmose ist eine durch einen Parasiten, das "Toxoplasma gondii", hervorgerufene Infektionskrankheit. Die Krankheit ist für Erwachsene meistens harmlos. Wenn sie überhaupt bemerkt wird, äußert sie sich zum Beispiel durch geschwollene Lymphknoten, Kopfschmerzen und andere, Grippe-ähnliche Symptome.
Die Ansteckung erfolgt meistens durch Kontakt mit Katzen (Katzenkot) oder durch Nahrungsmittel, vor allem durch den Genuss von ungenügend erhitztem oder rohem Fleisch und ungewaschenem Obst, Gemüse und Salat. Fast jede zweite Frau unter 40 Jahren hat sich im Laufe ihres Lebens mit dem Erreger infiziert. Nach der Erstinfektion besteht ein dauerhafter körpereigener Schutz gegen eine weitere Toxoplasmose-Erkrankung.
Infiziert sich dagegen eine Frau erstmalig während der Schwangerschaft mit "Toxoplasma gondii", kann das für ihr Kind gefährlich sein. Es besteht die Gefahr, dass der Erreger auf das Kind übertragen wird und bei ihm eine "konnatale" (mit der Geburt schon vorhandene) Toxoplasmose auslöst.
Autor: MDS, Medizinischer Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen e.V., erstellt am 01.09.03; zuletzt aktualisiert am 19.08.11
Quelle: HTA, DARE, NHS EED, Cochrane Library, Cancerlit, Euroethics, Ethmed, GEROLIT, MEDI-KAT, MEDLINE, Oldmedline, XTOXLINE, AnimAlt-ZEBET, Medline Alert, Kluwer-Verlagsdatenbank
für Volltexte und Springer-Verlagsdatenbank für Volltexte, Springer PrePrint, Thieme-Verlagsdatenbank für Volltexte, Embase (EM83), Embase Alert, ISmed. Ergänzende Recherchen erstreckten sich auf einschlägige Internetseiten internationaler Gesundheitsbehörden bzw. dort verfügbare Leitlinien und Berichte zu Gesundheitstechnologie-Folgeabschätzungen (HTA-Berichte).

