Was steht drin?
Wogegen sind Sie geimpft? Wann stehen welche Auffrischimpfungen an? Und reicht der Schutz aus? Diese und weitere Fragen kann Ihnen Ihr Impfbuch - auch Impfausweis oder Impfpass genannt - beantworten.
Am besten ist es natürlich, wenn ein Impfpass über viele Jahre hinweg geführt wird - so dass bei Arztbesuchen nachvollzogen werden kann, wogegen man geschützt ist und wann Auffrischimpfungen fällig werden. Außerdem können so auch unnötige Impfungen vermieden werden.
Impfbuch DeckblattBisher sind in Deutschland noch unterschiedliche Impfdokumente im Umlauf. Zum einen gibt es den international anerkannten, gelben Impfpass - erstellt nach den Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO), der oftmals durch eine Notfallrubrik ergänzt wird. Etwas älter sind die weißen Falt-Impfausweise. Allen gemein ist die inhaltliche Struktur.
Auf dem Deckblatt des aktuellen Impfpasses finden Sie das WHO-Zeichen und Ihre persönlichen Daten: Name, Vorname, Geburtsdatum und -ort sowie Wohnort und Straße. Falls Sie in ein Land mit Gelbfieber-Einreisebestimmungen reisen möchten, ist es auch zweckmäßig, die Nummer des Passes einzutragen.
Das Impfbuch ist ein internationales Dokument. Alle Informationen sind deshalb in Deutsch, Englisch und Französisch aufgeführt. Sie erhalten es beim Gesundheitsamt, bei Ihrem Arzt oder über das Deutsche Grüne Kreuz.
Blättern Sie sich mit uns durch das Impfbuch.
Routineimpfungen
Auf den Seiten 4 bis 9* ist Platz für die neun Routineimpfungen bei Säuglingen, Kindern und Erwachsenen. Welche wann nötig sind, haben wir für Sie im Impfkalender zusammengefasst.
Der Arzt notiert neben dem Datum entweder den Handelsnamen plus Chargen-Nummer des Impfstoffes oder klebt eine Vignette mit diesen Daten ins Impfbuch. Zusätzlich kreuzt er die entsprechenden Erkrankungen an. Unterschrift und Stempel ermöglichen es, immer wenn nötig, Kontakt zu dem Arzt aufzunehmen.
*Die Seitenangaben beziehen sich auf die aktuelle Impfbuchausgabe.
Spezialfälle
Auf den folgenden Seiten ist Platz für weitere Schutzimpfungen, zum Beispiel Frühsommermeningoenzephalitis (FSME), Tollwut oder A. Diese sind nur nötig, wenn Sie beispielsweise chronisch krank sind, einen medizinischen Beruf ausüben oder Reiseimpfungen benötigen.
Allgemeine Hinweise für den Impfling oder Sorgeberechtigten:
"Gemäß § 22 Absatz 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) weisen wir darauf hin, dass bei ungewöhnlichen Impfreaktionen der impfende Arzt benachrichtigt werden sollte. Er ist, falls der Verdacht einer gesundheitlichen Schädigung besteht, die über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgeht, verpflichtet, diesen dem zuständigen Gesundheitsamt namentlich zu melden (§ 6 Absatz 1 Nr. 3 IfSG). Im Falle eines Impfschadens besteht Anspruch auf Entschädigung in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes (§ 60 Absatz 1 IfSG). Der Antrag ist in der Regel beim zuständigen Versorgungsamt zu stellen (§ 64 Absatz 1 IfSG). Weitere Auskünfte erteilt das zuständige Gesundheitsamt.
Grippeimpfungen
Die Seite 14* ist für Schutzimpfungen gegen die Virusgrippe (Influenza) reserviert. Sind Sie über 60 Jahre alt, arbeiten in öffentlichen Einrichtungen oder haben Sie eine chronische Erkrankung? Dann bietet Ihnen die Impfung zusätzlichen Schutz.
*Die Seitenangaben beziehen sich auf die aktuelle Impfbuchausgabe.
Tuberkulose-Schutzimpfungen
In Deutschland wird die Tuberkulose-Impfung von der Ständigen Impfkommission (STIKO) nicht mehr empfohlen. Da sie aber international noch üblich ist, findet sie auf Seite 15* Platz. Hier kann Ihr Arzt auch das Ergebnis eines Tuberkulintestes eintragen. Damit wird untersucht, ob Sie bereits gegen Tuberkulose geschützt sind.
*Die Seitenangaben beziehen sich auf die aktuelle Impfbuchausgabe.
Antikörperuntersuchungen
Durch Blutuntersuchungen kann Ihr Arzt feststellen, ob Sie gegen bestimmte Krankheiten ausreichend geschützt sind. Diese Untersuchung wird nur in Ausnahmefällen nötig. Die Untersuchungsergebnisse können dann ebenfalls im Impfbuch auf Seite 16 bis 17* notiert werden. Hier wird auch das Ergebnis eines Rötelntests notiert. Dies ist wichtig für Frauen mit Kinderwunsch, da eine Rötelninfektion während der Schwangerschaft gefährlich für das Kind wäre.
*Die Seitenangaben beziehen sich auf die aktuelle Impfbuchausgabe.
Im Notfall
Falls Ihr Impfschutz einmal nicht ausreicht und Sie zum Beispiel eine Verletzung haben, kann Ihr Arzt Sie durch eine passive Immunisierung schützen. Dabei erhalten Sie , die direkt die Krankheitskeime angreifen können. Auch solche Impfungen sollen dokumentiert werden (Seite 18 bis 19*). Weitere wichtige ärztliche Daten, wie etwa Ihre Blutgruppe oder chronische Erkrankungen, kann Ihr Arzt hier ebenfalls notieren.
*Die Seitenangaben beziehen sich auf die aktuelle Impfbuchausgabe.
Dokumentation von Impfungen
Jeder Arztbesuch - egal ob Kind, Jugendlicher oder Erwachsener - sollte auch dazu genutzt werden, die Impfdokumentation zu überprüfen und gegebenenfalls den Impfschutz zu vervollständigen.
Jede Impfung wird in einem Impfbuch dokumentiert, das der Arzt vorrätig hat. Sollte die Impfdokumentation unvollständig sein oder fehlen, ist dies jedoch kein Grund, nicht zu impfen. Von einer zusätzlichen Impfung geht nämlich kein zusätzliches Risiko aus. Nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel zum Nachweis von Röteln-Antikörpern bei Frauen mit Kinderwunsch, ist es erforderlich, zu überprüfen, ob bereits ein Impfschutz besteht.