Sie möchten an Präventionsmaßnahmen teilnehmen? Wir haben alle wichtigen Informationen für Sie zusammengefasst.
Für wen eignen sich die Kurse?
Alle Präventionsangebote richten sich an gesunde Menschen und an solche, die an Risikofaktoren wie zum Beispiel Bewegungsmangel, leichtem Übergewicht oder Befindlichkeitsstörungen wie Unruhe oder Nervosität leiden. Diese Angebote ersetzen keine ärztliche oder therapeutische Behandlung.
Ihr maximaler Leistungsanspruch im Jahr
Wir fördern innerhalb eines Kalenderjahres zwei anerkannte Kurse aus unterschiedlichen Handlungsfeldern. Sie können also zweimal einen Zuschuss erhalten, wenn Sie zum Beispiel einen Kurs zum Thema Bewegung und einen anderen zum Thema Ernährung besucht haben. Alternativ hierzu unterstützt die TK auch ein erstattungsfähiges Kursangebot, in dem zwei Handlungsfelder miteinander kombiniert werden.
Kurse gleichen Inhalts können nur alle zwei Jahre bezuschusst werden.
Nehmen Sie an einem TK-eigenen Kurs in Ihrem Unternehmen teil, wird dieser Kurs nicht auf den maximalen Leistungsanspruch angerechnet.
Regelmäßige Teilnahme erforderlich
Damit die TK die Kurskosten anteilig für Sie übernehmen kann, müssen Sie an mindestens 80 Prozent der Kursstunden teilgenommen haben.
Zuschusshöhe
TK-eigene Kurse
Für die TK-eigenen Kurse zahlen TK-Versicherte lediglich den Eigenanteil von 20 Prozent. Versicherte, die von der Zuzahlung befreit sind, zahlen einen zehnprozentigen Eigenanteil. Kinder zahlen nichts.
Sonstige anerkannte Kurse
Bei allen anerkannten Kursen übernimmt die TK grundsätzlich 80 Prozent der Teilnahmegebühren. Für Versicherte, die von der Zuzahlung befreit sind, 90 Prozent und für Kinder bis 18 Jahren sogar 100 Prozent. In allen Fällen ist jedoch die Erstattung auf 75 Euro pro Maßnahme beziehungsweise 150 Euro bei Kombinationsangeboten begrenzt.
Nachweise und Belege erforderlich?
Sie möchten sich Kosten erstatten lassen? Reichen Sie uns dazu die Teilnahmebescheinigung des anerkannten Kurses über die bezahlte Kursgebühr jeweils im Original bei Ihrer TK-Geschäftsstelle vor Ort ein.
Welche Kosten erstattet die TK?
Wir erstatten ausschließlich die anfallenden Kursgebühren. Eintrittsgelder, Kursbegleitmaterialien, Fahrtkosten oder die Lebensmittel für einen Kurs zur gesunden Ernährung müssen Sie selbst bezahlen.
Zahlungs- und Rücktrittsbedingungen
Die genauen Zahlungs- und Rücktrittsmodalitäten bestimmt jeder Anbieter selbst. Bitte informieren Sie sich deshalb im Vorwege über die Bestimmungen des Veranstalters Ihrer Wahl. Sollte ein Kurs schon ausgebucht sein oder ausfallen, wird Sie der Anbieter entsprechend informieren.
Können Versicherte anderer Kassen an den Angeboten teilnehmen?
Ja, auch Versicherte anderer Krankenkassen können an den TK-Angeboten teilnehmen.
Zur Prüfung der Kostenerstattung legen Sie die Teilnahmebescheinigung des TK-Kurses Ihrer jeweiligen Krankenkasse vor. Alle von der TK angebotenen Präventionsmaßnahmen sind von hoher Qualität und entsprechen den Richtlinien der Spitzenverbände der Krankenkassen.
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- Seite 2: Qualitätskriterien im Überblick:
erstellt am 19.10.05; zuletzt aktualisiert am 21.10.11
Quelle: TK

