Eine fremde Umgebung, noch dazu mit weißen Kitteln und bohrenden Geräuschen, kann den Kleinen schon eine gehörige Portion Angst einflößen, besonders dann, wenn der erste Zahnarztbesuch auch noch wegen akuter Schmerzen stattfindet.
Wie in vielen anderen Bereichen prägt auch beim Zahnarztbesuch das Ersterlebnis ganz entscheidend das weitere Verhalten bei späteren Besuchen bis ins hohe Lebensalter. Deshalb sollten nachfolgende Punkte besonders beachtet werden:
Bringen Sie Ihr Kleinkind, sobald Sie es auch sonst zu kleinen Besorgungen mitnehmen können, zu Ihrem Zahnarzt-Kontrolltermin mit. Es lernt auf diese Weise, dass der Untersuchungstermin beim Zahnarzt etwas ganz Normales ist und es lernt gleichzeitig die ungewohnte Umgebung näher kennen.
Ab einem Alter von etwa zwei Jahren wird dann der Zahnarzt vorsichtig versuchen, in den Mund zu schauen. Wenn dies beim ersten Mal noch nicht so ganz klappt, ist es nicht so schlimm, als wenn der Zahnarzt wegen akuter Schmerzen unbedingt behandeln muss.
Nach erfolgreicher Behandlung loben Sie Ihr Kind, vielleicht auch mal mit einem kleinen Geschenk für die außerordentliche Tapferkeit; Gleiches tut in der Regel auch Ihr Zahnarzt.
Bereiten Sie Ihr Kind schon zu Hause auf den Zahnarztbesuch vor und hüten Sie sich vor Drohungen wie "Wenn Du nicht brav bist ...!". Ihre Vorbildfunktion auch bei der Inspektion im Zahnarztstuhl ist für das Kleinkind von immenser Bedeutung.
Bereiten Sie Ihre Zahnarztpraxis darauf vor, wenn Sie das erste Mal Ihr Kind zum Untersuchen oder zur ersten Zahnbehandlung bringen.
Sollte Ihr Kind plötzlich während der Behandlung Angst bekommen, hilft nur gutes Zureden und eine vorsichtige Erklärung der nächsten Behandlungsschritte in kindgerechter Sprache. Hilfreich ist es auch, das Kind auf den Schoß zu nehmen und dadurch zu beruhigen.
- Keinesfalls sollte die Behandlung gegen den Widerstand der kleinen Person durchgesetzt werden, es sei denn, es handelt sich um eine ärztlich dringend erforderliche Behandlung.
erstellt am 13.12.05; zuletzt aktualisiert von Dr. med. dent. Eva-Katharina Essig am 29.09.11
Quelle: Dt. Ges. für Kinderzahnheilkunde; Dt. Ges. für Zahn-, Mund und Kieferheilkunde