Mit dem Auto zur Behandlung?

Viele Eingriffe in einer Zahnarztpraxis werden unter örtlicher Betäubung (Lokalanästhesie) durchgeführt. Über die Verkehrstüchtigkeit im Anschluss daran gibt es keine allgemein gültige Rechtsmeinung.

 

Fest steht, dass die Inhaltsstoffe der verwendeten Betäubungsspritze - im Gegensatz zum Alkohol oder anderen berauschenden Drogen - nicht euphorisierend wirken und auch nicht zu dem bekannten Überschätzungseffekt führen.

 

Sollte es sich um einen Routineeingriff (zum Beispiel Füllung oder Krone) handeln, so ist nach menschlichem Ermessen bei einem gesunden Patienten meist nur eine geringe Beeinträchtigung gegeben. Dennoch können Zusätze der Lokalanästhetika, wie etwa Adrenalin, zu Kreislaufstörungen und Schwindel führen, sodass je nach Schwere des Eingriffs eine herabgesetzte körperliche und geistige Fitness eintreten kann.

 

Nach größeren Eingriffen, zum Beispiel einer Weisheitszahnoperation, sollte daher besser ganz auf das eigene Auto verzichtet werden. Grundsätzlich gilt, besonders unter dem zusätzlichen Einfluss von Schmerzmitteln, eher Zurückhaltung zu wahren. Manche Empfehlungen gehen hierbei sogar von einer Verkehrsuntüchtigkeit bis zu 24 Stunden aus, ohne dieses jedoch wissenschaftlich genauer belegt zu haben.