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Wahltarife & Zusatzversicherungen

 
 
 
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PraxisTop hält, was der Name verspricht: Top-Leistungen für Ihre Vorsorge und eine Rundum-Absicherung. Gönnen Sie Ihrer Gesundheit etwas mehr und ergänzen Sie die Leistungen Ihrer TK durch einen hochwertigen Zusatzschutz.

Zahnersatz inklusive Implantate und Zahnprothesen, Zahnkronen und Inlays

Die Kosten werden bis zu 50 Prozent des Rechnungsbetrages erstattet, dies ergibt zusammen mit der TK-Leistung bis zu 100 Prozent. In den ersten fünf Jahren nach Versicherungsbeginn erstattet die ENVIVAS im Leistungsfall jährlich bis zu 1.000 Euro. Die Summen addieren sich bei Nichtinanspruchnahme. Somit kann der Erstattungsanspruch auf insgesamt 5.000 Euro im fünften Versicherungsjahr wachsen. Ab dem sechsten Versicherungsjahr und bei Unfall entfallen die Leistungsgrenzen komplett.

 

Vorsorgeuntersuchungen

Für Vorsorgeuntersuchungen werden 80 Prozent der Kosten übernommen - bis zu einer Summe von 400 Euro innerhalb von zwei Kalenderjahren. Berücksichtigt werden Ihre Aufwendungen für ambulante ärztliche Vorsorgeuntersuchungen, sofern kein Leistungsanspruch gegenüber der TK besteht. Bei den gesetzlichen Früherkennungsuntersuchungen zum Beispiel besteht ein solcher Leistungsanspruch.

 

Zuschuss für Sehhilfen

Für Brillen oder Kontaktlinsen gibt es einen Zuschuss von bis zu 150 Euro innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre erhalten einen Zuschuss von bis zu 150 Euro je Versicherungsfall, wenn die TK zuvor die Leistung übernommen hat.

 

Heilpraktiker

Für eine Behandlung beim Heilpraktiker werden 80 Prozent der Kosten erstattet - inklusive verordneter Arzneien. Innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren gibt es bis zu 1.000 Euro.

 

Krankenhausaufenthalt

Bei einem Aufenthalt im Krankenhaus übernimmt die ENVIVAS die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von zehn Euro pro Tag für bis zu 28 Tage im Jahr.

 

Weltweiter Schutz bei Auslandsreisen

Es besteht weltweiter Versicherungsschutz bei Auslandsreisen mit einer Dauer von bis zu sechs Wochen. Dazu gehört auch der Rücktransport, und zwar entweder bei medizinischer Notwendigkeit oder auf Wunsch, wenn der Krankenhausaufenthalt länger als zwei Wochen dauern würde.

 

Hinweis

Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich aus den Bestimmungen des Tarifs PraxisTop, den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Rahmen- und Tarifbedingungen), dem Versicherungsschein, Versicherungsantrag sowie weiteren schriftlichen Vereinbarungen. Anbieter und Risikoträger für die beschriebenen Produkte ist die ENVIVAS Krankenversicherung AG. Datei-Symbol

erstellt am 01.10.09; zuletzt aktualisiert am 03.01.12

 
 
 

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