StarterPlus - das Rundum-Leistungspaket für junge Menschen
Der Tarif bietet zusätzliche Leistungen für Zahnersatz, Sehhilfen sowie beim Heilpraktiker und im Ausland. Im Krankenhaus gehören sogar Wahlarztbehandlung (z.B. Chefarzt) und Zweibettzimmer dazu.
Zahnersatz (inklusive Implantate und Zahnprothesen), Zahnkronen und Inlays
Erstattung der Kosten bis zu 40 Prozent des Rechnungsbetrages, zusammen mit der TK-Leistung bis zu 80 Prozent. In den ersten drei Jahren nach Versicherungsbeginn erstattet die ENVIVAS im Leistungsfall jährlich bis zu 500 Euro. Die Summen addieren sich bei Nichtinanspruchnahme. Somit kann der Erstattungsanspruch auf insgesamt 1.500 Euro im dritten Versicherungsjahr wachsen. Ab dem vierten Versicherungsjahr erstattet die ENVIVAS Ihnen im Leistungsfall jährlich bis zu 2.000 Euro.
Krankenhaus
Erstattung der Kosten für Wahlarztbehandlung (z.B. Chefarzt) und für die Unterbringung im Zweibettzimmer. Bei Verzicht auf Wahlarztbehandlung oder Unterbringung im Zweibettzimmer gibt es ein Krankenhaustagegeld in Höhe von jeweils zehn Euro pro Tag. Die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von zehn Euro pro Tag wird für bis zu 28 Tage im Kalenderjahr übernommen.
Ambulante Operation
Bei ambulanter Operation gibt es eine zusätzliche Pauschalleistung in Höhe von 150 Euro, wenn dadurch ein stationärer Aufenthalt vermieden wird.
Auslandsreisen
Es besteht weltweiter Versicherungsschutz bei Auslandsreisen mit einer Dauer von bis zu sechs Wochen. Dazu gehört auch der Rücktransport, und zwar entweder bei medizinischer Notwendigkeit oder auf Wunsch, wenn der Krankenhausaufenthalt länger als zwei Wochen dauern würde.
Heilpraktiker
Erstattung von 80 Prozent der Aufwendungen für Heilpraktiker einschließlich verordneter Arzneien - bis zu 1.000 Euro innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren.
Sehhilfen
Für Brillen oder Kontaktlinsen gibt es einen Zuschuss von bis zu 150 Euro innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre erhalten einen Zuschuss von bis zu 150 Euro je Versicherungsfall bei Vorleistung der TK.
Hinweis
Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich aus den Bestimmungen des Tarifs StarterPlus, den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Rahmen- und Tarifbedingungen), dem Versicherungsschein, Versicherungsantrag sowie weiteren schriftlichen Vereinbarungen. Anbieter und Risikoträger für die beschriebenen Produkte ist die