Die TK übernimmt bis zu 100 Prozent der Kosten für Ihren Zahnersatz, wenn Sie gewisse Einnahmegrenzen nicht überschreiten.
Von einem höheren Zuschuss für Ihren Zahnersatz können Sie profitieren, wenn Sie sich für die Regelversorgung entscheiden, aber auch, wenn Sie besondere Leistungen wünschen.
Einkommensgrenzen
Ihre monatlichen Bruttoeinnahmen dürfen im Jahr 2012 folgende Beträge nicht übersteigen:
- für Alleinstehende 1.050,00 Euro,
- mit einem Angehörigen 1.443,75 Euro,
- für jeden weiteren Angehörigen zusätzlich 262,50 Euro.
Zuerst gibt es den doppelten Festzuschuss
Ist der TK bekannt, dass Sie die Voraussetzungen für einen höheren Zuschuss erfüllen, bewilligt sie Ihnen zunächst den doppelten Festzuschuss als Höchstbetrag. Wie hoch die Kostenbeteiligung tatsächlich ausfällt, ist abhängig davon, wie hoch die Rechnung am Ende ist.
Den Antrag "Zuschuss zum Eigenanteil Zahnersatz" erhalten Sie auf tk.de oder bei Ihrer Kundenberatung.
Besonderheiten
Für Zahnersatz, der von der Regelversorgung abweicht, fallen Mehrkosten für Sie an. Die Kosten für Mehrleistungen wie zum Beispiel Legierungen aus Edelmetall oder eine Vollverblendung Ihrer Zähne müssen Sie selbst tragen.
An den Kosten für Implantate und die dazu gehörenden zahnärztlichen Leistungen darf sich die TK ebenfalls nicht beteiligen.
- Seite 1: Höhere Festzuschüsse bei unzumutbarer Belastung
- Seite 2: Weitere Kostenbeteiligung
erstellt am 26.02.09; zuletzt aktualisiert am 02.01.12
Quelle: TK

