Das TK-Mitglied, seine Ehefrau und seine zwei familienversicherten Kinder haben folgende Einnahmen und Freibeträge:
| Bruttoeinnahmen und Abzugsbeträge | EUR |
|---|---|
jährliche Bruttoeinnahmen (20.000 EUR Ehemann, 10.000 EUR Ehefrau, 2 Kinder ohne Einnahmen) | 30.000,00 |
| abzüglich Freibetrag Ehefrau | 4.725,00 |
| abzüglich Freibetrag erstes Kind | 7.008,00 |
| abzüglich Freibetrag zweites Kind | 7.008,00 |
| anrechenbare Familieneinnahmen | 11.259,00 |
| zwei Prozent davon | 225,18 |
Die Zuzahlungsgrenze der Familie beträgt 225,18 Euro. Zuzahlungen, die diesen Betrag übersteigen, erstatten wir. Stellen Sie einfach einen Antrag. Überschreiten die Zuzahlungen die Grenze im Laufe eines Kalenderjahres, stellen wir zusätzlich für den Rest des Jahres eine Bescheinigung zur Befreiung von den weiteren Zuzahlungen aus.
Hinweis:
Alternativ können Sie auch den Betrag in Höhe Ihrer Zuzahlungsgrenze bei uns im Voraus einzahlen. Wir befreien Sie dann sofort von den weiteren Zuzahlungen. Vorteil für Sie: Sie ersparen sich das Sammeln der Belege.
erstellt am 13.09.06; zuletzt aktualisiert am 01.01.12
Quelle: TK
