Familien können von ihrem Einkommen bestimmte Freibeträge für Angehörige abziehen und so ihre Zuzahlungsgrenze herabsetzen.
Als Angehörige gelten der Ehepartner und bei gleichgeschlechtlichen Paaren der Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz - darüber hinaus die ebenfalls im gemeinsamen Haushalt lebenden Kinder. Kinder von getrennt lebenden oder geschiedenen Ehepartnern werden bei dem Elternteil berücksichtigt, bei dem sie wohnen. Und zwar unabhängig davon, bei wem die Familienversicherung besteht.
Für den Ehe- oder Lebenspartner sowie Kinder ziehen wir jeweils folgenden Betrag ab:
| Jahr | Ehe- oder Lebenspartner | je Kind |
|---|---|---|
| 2007 | 4.410 | 5.808 |
| 2008 | 4.473 | 5.808 |
| 2009 | 4.536 | 6.024 |
| 2010 | 4.599 | 7.008 |
| 2011 | 4.599 | 7.008 |
| 2012 | 4.725 | 7.008 |
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erstellt am 12.09.06; zuletzt aktualisiert am 22.09.11
Quelle: TK
