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Was zählt als Einnahme zum Lebensunterhalt?

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Wie hoch Ihre individuelle Zuzahlungsgrenze ist, richtet sich nach Ihren jährlichen Einnahmen zum Lebensunterhalt. Doch was genau gehört zu diesen Einnahmen?

Ein Angestellter bekommt Gehalt, ein Anwalt erhält Honorar, ein Arbeitsloser bezieht Arbeitslosengeld - all dies kann zu den jährlichen Einnahmen zählen, mit denen ein Versicherter seinen Lebensunterhalt bestreitet - und zwar ohne Rücksicht darauf, wie seine Einnahmen zu versteuern wären.

 

Insgesamt gibt es etwa 200 verschiedene Einnahmearten. Aber nicht jede Einnahme wird berücksichtigt, um die individuelle Zuzahlungsgrenze zu berechnen. So werden zum Beispiel das BAföG, das Blinden- oder das Pflegegeld nicht angerechnet. Die TK kann das am besten korrekt beurteilen, wenn Sie bei Ihren Einkommensnachweisen neben der Höhe des Bruttobetrages auch die Art der Einnahme aufführen.

 

Für bestimmte Personenkreise gelten besondere gesetzliche Regelungen. Zum Beispiel für Versicherte,

 

  • die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen,
  • die auf Kosten eines Sozialhilfeträgers in einem Heim untergebracht sind,
  • die Arbeitslosengeld II erhalten.

erstellt am 25.04.05; zuletzt aktualisiert am 02.12.11

Quelle: TK

 
 
 

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