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Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  • schriftlich und mit handschriftlicher Unterschrift an die im TK-Schreiben genannte Adresse
  • zur Niederschrift in einer TK-Filiale
  • elektronisch per DE-Mail an widerspruch@tk.de-mail.de 
    Die DE-Mail muss vom absenderbestätigt sein (§§ 36a Abs. 2 Nr. 2 SGB I, 5 Abs. 5 DE-Mail-Gesetz). Dafür benötigen Sie zwingend eine DE-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen DE-Mail-Anbietern erhalten.

Den Widerspruch per einfacher E-Mail einzulegen, genügt nicht. Die DE-Mail ermöglicht eine nachweisbare und verschlüsselte Kommunikation und unterscheidet sich deutlich von einer normalen E-Mail. Weitere Informationen zur DE-Mail lesen Sie auf der Internetseite des IT-Beauftragten des Bundes. 

Wenn Sie mehr zum Thema Widerspruch erfahren möchten, helfen Ihnen unsere häufigen Fragen und Antworten weiter:

FAQs zum Thema Widerspruch öffnen