Widerspruch gegen Entscheidung der TK
Sie können schriftlich Widerspruch gegen Entscheidung der TK einlegen.
Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- schriftlich und mit handschriftlicher Unterschrift an die im TK-Schreiben genannte Adresse
- zur Niederschrift in einer TK-Filiale
- elektronisch per DE-Mail an widerspruch@tk.de-mail.de
Die DE-Mail muss vom absenderbestätigt sein (§§ 36a Abs. 2 Nr. 2 SGB I, 5 Abs. 5 DE-Mail-Gesetz). Dafür benötigen Sie zwingend eine DE-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen DE-Mail-Anbietern erhalten.
Den Widerspruch per einfacher E-Mail einzulegen, genügt nicht. Die DE-Mail ermöglicht eine nachweisbare und verschlüsselte Kommunikation und unterscheidet sich deutlich von einer normalen E-Mail. Weitere Informationen zur DE-Mail lesen Sie auf der Internetseite des IT-Beauftragten des Bundes.
Wenn Sie mehr zum Thema Widerspruch erfahren möchten, helfen Ihnen unsere häufigen Fragen und Antworten weiter: