Die Vereinbarung zwischen Deutschland und Frankreich soll es jungen Menschen ermöglichen, ihre Ausbildung in beiden Ländern zu absolvieren und somit ihre beruflichen Perspektiven zu erweitern. 

Hiervon können auch deutsche Unternehmen und Arbeitgeber bei der Rekrutierung von internationalen Mitarbeitenden profitieren: Durch die grenzüberschreitende Ausbildung und die damit verbundenen Sprachkenntnisse und Kompetenzen können die Mitarbeitenden in beiden Ländern geworben und eingesetzt werden.

Außerdem bietet dies deutschen Arbeitgebern die Gelegenheit, die Vorteile gut ausgebildeter, internationaler und kulturell diverser Arbeitskräfte zu nutzen.

Laut der Datenbank Diane Ellisphere gibt es in Frankreich etwas mehr als 2.100 Unternehmen, deren Global Ultimate Owner (weltweit höchste Entität als finaler Risikoträger) in Deutschland ansässig ist. Ca. 1.400 befinden sich zu 100 Prozent im Besitz eines in Deutschland ansässigen Gesellschafters. Die Zahl der Beschäftigten in diesen Unternehmen wird auf mehr als 131.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschätzt. Der dominierende Wirtschaftszweig ist der Handel. Mit einem durchschnittlichen Umsatz von 50 Millionen Euro haben die deutschen Tochtergesellschaften in Frankreich eine beachtliche Größe und suchen regelmäßig deutsch- und französischsprechendes Personal.

Mehrsprachigkeit ist von beidseitigem Nutzen

Besonders in Grenzregionen, wie zum Beispiel dem Elsass, können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihre Ausbildung in beiden Sprachen absolviert haben, auch für deutsche Unternehmen flexibler eingesetzt werden. Astrid Holzer, Leiterin der Arbeitsagentur Freiburg für grenzüberschreitende Zusammenarbeit, betonte, dass Fachkräfte nicht gegenseitig abgeworben werden sollen, sondern dass vielmehr ein "360-Grad-Blick" entscheidend ist. "Es geht also nicht nur um die Richtung Elsass nach Deutschland." 

Der Fachkräftemangel ist bereits in beiden EU-Ländern spürbar. Die Vermittlung von flexibel einsetzbaren Fachkräften aus allen Bereichen kann daher für Arbeitgeber beider Länder große Vorteile bringen.

Arbeitsminister Heil und sein französischer Amtskollege Dussopt sehen in der geplanten Vereinbarung ein starkes Signal für junge Menschen, nicht nur in Deutschland und Frankreich, sondern auch in ganz Europa. Dussopt betonte, wie wichtig es sei, einen Teil der Ausbildung im jeweils anderen Land zu absolvieren.

Beschäftigung als Grenzgänger: Was ist wichtig?

Grundsätzlich sind Grenzgänger mit Beschäftigungsstaat Frankreich sozialversichert, während die Besteuerung über das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Frankreich geregelt ist. 

Grenzgänger nach Frankreich bezahlen ihre Steuern in der Regel im Wohnsitzstaat Deutschland. 
Aus steuerrechtlicher Sicht gilt man jedoch nur dann als Grenzgänger, wenn man sowohl innerhalb einer definierten Grenzzone arbeitet und wohnt als auch täglich an seinen Wohnort zurückkehrt. 

Mehr Infos dazu finden Sie in unserer Übersicht "Beschäftigung im Ausland - Grenzgänger, Grenzpendler oder Mehrstaater?".