Mindestvergütung für neue Ausbildungsverträge

Wenn die Ausbildung in dem Jahr beginnt, beträgt die monatliche Mindestvergütung:

Beginn

1. Ausbildungsjahr

2. Ausbildungsjahr

3. Ausbildungsjahr

4. Ausbildungsjahr

2024

649 Euro

766 Euro

876 Euro

909 Euro

2023

620 Euro

731,60 Euro

837 Euro

868 Euro

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum reformierten Berufsbildungsgesetz finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Dort finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zur Gesetzesnovelle aus dem Jahr 2020.

Eine Übersicht über die Mindestvergütungen für Azubis der letzten Jahre finden Sie zum Beispiel bei der DIHK (Deutsche Industrie- und Handelskammer).