Mindestvergütung für Azubis steigt auch 2023 weiter
Bereits seit 2020 gibt es eine gesetzlich festgelegte Mindestvergütung ab Ausbildungsbeginn, die jedes Jahr neu festgelegt wird.
Mindestvergütung für neue Ausbildungsverträge
- Die Mindestvergütung für Ausbildungen, die 2023 begonnen werden, beträgt für das erste Ausbildungsjahr 620 Euro (2022: 585 Euro).
- Auch im zweiten Ausbildungsjahr bekommen Azubis mehr Geld: Die Mindestvergütung steigt dann um 18 Prozent. Im dritten Ausbildungsjahr steigt sie um 35 Prozent und im vierten Jahr um 40 Prozent.
Weitere Informationen beim BMBF
Weitere Informationen zum reformierten Berufsbildungsgesetz finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).
Dort sind neben den Beträgen für Ausbildungsverträge ab 2020 auch die wichtigsten Fragen und Antworten zur Gesetzesnovelle aus dem Jahr 2020 zusammengefasst.