A1-Bescheinigung auch für Grenzgänger
Die EU hat die Möglichkeit eingeräumt, eine A1-Bescheinigung auch für Grenzgänger zu beantragen. Der Nachweis über die bestehende Sozialversicherung kann im Wohnstaat eingesetzt werden.
"Es hat sich gezeigt, dass in der Praxis immer häufiger A1-Bescheinigungen für Grenzgänger zur Vorlage bei den ausländischen Behörden benötigt werden", erklärt Sozialversicherungsexperte Ulrich Buschermöhle von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC). Als Beispiel nennt er einen Arbeitnehmer, der bei einem Arbeitgeber in Deutschland beschäftigt und damit auch hier gesetzlich krankenversichert ist, der aber in Österreich wohnt. In Österreich kann er mit einer A1-Bescheinigung nachweisen, dass keine zusätzliche Sozialversicherung im Wohnstaat erforderlich ist.
Anders als bei einer Entsendung ist die Ausstellung der A1-Bescheinigung nicht verpflichtend und kann nicht auf elektronischem Weg beantragt werden.
Ausnahmen beim Homeoffice
"Diese Regelung gilt nicht, wenn Personen als Grenzpendler auch im Wohnstaat regelmäßig ihre Tätigkeit ausüben, zum Beispiel im Homeoffice. Hier wird es oftmals zu einer anderen Beurteilung in Hinblick auf Festlegung des zuständigen Sozialversicherungsrechts kommen", ergänzt Buschermöhle.
Grenzgänger: die häufigsten Fragen
Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQ mit Fragen und Antworten rund um das Thema Grenzgänger .
Darüber hinaus finden Sie auch Informationen zum Herunterladen auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.