EU lockert Bürokratie bei Anerkennung von Urkunden
Die Anerkennung von Urkunden im Ausland ist einfacher geworden: Seit Mitte Februar 2019 gelten neue EU-weite Bestimmungen, wie zum Beispiel der Verzicht auf Echtheitsvermerke und beglaubigte Übersetzungen.
So ist nach Angaben der EU-Kommission ein Echtheitsvermerk für öffentliche Urkunden aus einem anderen EU-Land nicht mehr notwendig. Eine solche Apostille war bisher zum Beispiel bei Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden erforderlich, die in einem EU-Land ausgestellt wurden und den Behörden eines anderen EU-Landes vorgelegt werden.
Außerdem wurde die Pflicht abgeschafft, in jedem Fall eine beglaubigte Kopie und eine beglaubigte Übersetzung öffentlicher Urkunden zu liefern. Stattdessen stehen nun mehrsprachige Standardformulare in allen EU-Sprachen zur Verfügung.
Um Missbrauch zu vermeiden, können Behörden bei Zweifeln die Echtheit von Urkunden selbst prüfen. EU-weit haben Behörden Zugang zu einer IT-Plattform, dem Binnenmarkt-Informationssystem IMI.