Wirtschaftsregion Asien: Aktionsplan und Entsendetipps für Singapur
Für Unternehmen, die ihr Geschäft in Asien ausbauen möchten, ist die Association of Southeast Asian Nations (ASEAN) ein wichtiger Absatz- und Beschaffungsmarkt. Mit dem ASEAN-Aktionsplan 2023-2027 soll die Zusammenarbeit mit der EU weiter intensiviert werden.
Zusammen bilden die zehn Länder der ASEAN einen Markt für mehr als 650 Millionen Menschen und bieten enormes Potenzial für Unternehmen, die neue Absatzmärkte gewinnen möchten. Seit 1977 besteht zwischen den ASEAN-Staaten und der EU eine Partnerschaft, die sich immer enger entwickelt hat.
Auf der Seite der Bundesregierung wird die Kooperation näher erklärt: Sie basiert unter anderem auf dem Freihandel, dem Klimaschutz, der Konnektivität, der sicherheitspolitischen Zusammenarbeit und der Stärkung der regelbasierten Ordnung.
Hinzu kommt die wirtschaftliche Verknüpfung zwischen EU und ASEAN: Die EU gehört zu den größten Wirtschaftspartnern und Investoren im Raum der ASEAN-Staaten.
Dezember 2022: Jubiläumsgipfel in Brüssel
Anlässlich der 45-jährigen Partnerschaft hat die EU die ASEAN-Partner im Dezember 2022 zu einem Gipfel nach Brüssel eingeladen. Bei dem Treffen sollte die strategische Partnerschaft zwischen EU und ASEAN weiter vertieft werden.
Auf dem Jubiläumsgipfel wurde unter anderem der Aktionsplan EU-ASEAN 2023-2027 besprochen. Darin geht es um Initiativen, die die wirtschaftliche Zusammenarbeit der beiden Partner weiter stärken und intensiveren soll. Mehr zum Gipfeltreffen sowie zum Aktionsplan finden Sie auf der Seite des EU-Rats.
Wirtschaftspartner Singapur
Der ASEAN-Staat Singapur ist ein wichtiger Handelspartner Deutschlands. Das bilaterale Handelsvolumen lag laut dem Auswärtigen Amt 2021 bei 11,4 Milliarden Euro, nachdem es 2020 aufgrund der Pandemie vorübergehend gesunken war.
2.100 deutsche Unternehmen sind in Singapur registriert, es besteht ein intensiver wirtschaftlicher Austausch zwischen den Ländern. Außerdem finden in Singapur viele Wirtschaftsmessen statt, auf denen deutsche Unternehmen vertreten sind. Die Zusammenarbeit der beiden Staaten sei vor allem im Bereich der Zukunftstechnologien sichtbar, so das Auswärtige Amt.
Tipps für die Entsendung nach Singapur
Zahlreiche deutsche Unternehmen entsenden regelmäßig Mitarbeitende nach Singapur. Dabei müssen Arbeitgeber und Entsandte einige wesentliche und strenge Regeln beachten. Hier ein Überblick:
Arbeitsgenehmigung
Reisen deutsche Staatsangehörige als Privatperson nach Singapur, brauchen sie für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen kein Visum. Für diesen Zeitraum wird bei der Einreise ein sogenannter Visit Pass ausgegeben.
Die Visumsfreiheit gilt allerdings nicht bei Geschäftsreisen und kurzfristigen Entsendungen von Mitarbeitenden. Wer in Singapur arbeiten möchte, braucht ein Arbeitsvisum, das vor Arbeitsbeginn beantragt werden muss. Der Antrag stellt entweder das Unternehmen oder die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer direkt beim Ministry of Manpower (MoM).
Es gibt verschiedene Arten von Arbeitsgenehmigungen wie
- den Employment Pass (für qualifizierte Fachkräfte),
- den S Pass (für mittelständische Arbeitskräfte) und
- die Work Permit (für unqualifizierte Arbeitskräfte).
Die Einwanderungsbehörde ICA erteilt ausführliche Informationen zu Visa und Einreisebedingungen.
Sozialversicherung
Zwischen Singapur und Deutschland besteht kein Sozialversicherungsabkommen.
Bei Entsendungen nach Singapur gilt für die Beschäftigten das deutsche Sozialversicherungssystem, wenn diese beiden Voraussetzungen erfüllt werden: Die Entsendung liegt nach deutschen Rechtsvorschriften vor und die Bedingungen der Ausstrahlung sind erfüllt.
Ist die Person, die entsandt werden soll, bei der Techniker Krankenkasse versichert, können Sie als Arbeitgeber das Formular für Entsendungen ins vertragslose Ausland ausfüllen und an uns schicken.
Auch die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) bietet einen entsprechenden Antrag an. Den ausgefüllten Antrag schicken Sie an den zuständigen Sozialversicherungsträger.
Ist es keine sozialversicherungsrechtliche Entsendung? Dann scheidet die bzw. der Mitarbeitende aus dem deutschen Sozialversicherungssystem aus. Hier empfiehlt es sich, mit der entsandten Person eine zusätzliche freiwillige Weiterversicherung in den Zweigen der Sozialversicherung in Deutschland zu klären. Im Falle der Krankenversicherung käme dann eine Anwartschaftsversicherung in Frage.
Steuerrecht
Zwischen Singapur und Deutschland gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen. Es regelt die Steuerpflicht für Einkünfte aus unterschiedlichen Quellen und ist anwendbar auf Einkünfte aus Unternehmenstätigkeit, nicht-handelsmäßige Einkünfte, Immobilienvermietung und Ersparnisse.
Das Abkommen legt fest, welche Steuerbehörde das Besteuerungsrecht hat, wenn eine Person oder ein Unternehmen Einkommen oder Vermögen in beiden Ländern besitzt. Für Unternehmen stellt es sicher, dass nicht zweimal Steuern auf dasselbe Einkommen erhoben werden und die Steuervorteile des jeweiligen Landes genutzt werden können.
Weitere Informationen zu Singapur
Ausführliche und aktuelle Informationen zu Singapur stellt das Auswärtige Amt in seinen Reise- und Sicherheitshinweisen bereit.