Zwei Fragen helfen bei einer ersten Einschätzung: 

Frage 1: Handelt es sich um einen reglementierten Beruf?

Reglementierte Berufe

Für reglementierte Berufe wie beispielsweise Heilberufe, Lehrämter, Architekten oder den öffentlichen Dienst gilt: Die Berufsanerkennung ist Pflicht. Internationale Fachkräfte müssen ihre ausländische Qualifikation anerkennen lassen, um in Deutschland arbeiten zu dürfen.

Ablauf und Aufwand des Anerkennungsverfahrens sind unter anderem vom Herkunftsland abhängig (mehr dazu finden Sie bei der zweiten Frage). Je nach Beruf ist die Anerkennung vom Bund, durch spezifische Gesetze der Länder oder über eigene Berufsfachgesetze geregelt. 

Tipp: Eine Datenbank der Bundesagentur für Arbeit bietet eine Übersicht über die in Deutschland reglementierten Berufe. 

Nicht reglementierte Berufe

Unter nicht reglementierte Berufe fallen die meisten der rund 330 dualen Ausbildungsberufe. Hierfür ist die Anerkennung nicht zwingend erforderlich. 

Das gilt für Beschäftigte aus der EU, dem europäischen Wirtschaftsraum (EWR), der Schweiz, Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, der Republik Korea und den USA. 

Personen aus anderen Staaten brauchen unter Umständen auch für nicht reglementierte Berufe eine Anerkennung - dafür ist unter anderem der derzeitige Wohnort bzw. der Aufenthaltsstatus in Deutschland ausschlaggebend (mehr dazu finden Sie bei der zweiten Frage). 

Was heißt das für die Praxis?

Eine Pflegefachkraft braucht immer eine Berufsanerkennung, um in Deutschland als Fachkraft zu arbeiten - unabhängig vom Herkunftsland und aktuellem Wohnsitz. Eventuell sind jedoch vereinfachte Verfahren möglich.

IT-Entwicklerinnen bzw. -Entwickler hingegen können möglicherweise ohne Weiteres in Deutschland arbeiten, da der Beruf nicht reglementiert ist. Auch hier sind jedoch weitere Faktoren entscheidend.

Frage 2: Aus welchem Land kommt die internationale Fachkraft und wo ist ihr aktueller Wohnort? 

Reglementierte Berufe

Für Staatsangehörige aus der EU, dem EWR und der Schweiz ist die Ausübung eines reglementierten Berufs in Deutschland vergleichsweise einfach - hierfür ist aber eine Berufsanerkennung erforderlich. In diesem Fall gilt die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie (Richtlinie 2005/36/EG). Die sogenannte automatische Anerkennung oder der Europäische Berufsausweis sind vereinfachte Verfahren. 

Personen aus Drittstaaten, die im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes nach Deutschland kommen, müssen für die Ausübung eines reglementierten Berufs das volle Anerkennungsverfahren durchlaufen. Mehr Infos zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz finden Sie in unserem Artikel und in TK-Lex.

Anerkennung für den Aufenthalt erforderlich

Für Drittstaaten-Angehörige kann die Anerkennung zudem aus aufenthaltsrechtlichen Gründen notwendig sein - unabhängig davon, ob der Beruf reglementiert ist oder nicht. So ist die Feststellung der vollen Gleichwertigkeit des ausländischen Berufsabschlusses grundsätzlich Voraussetzung für die Erteilung des Visums. 

Bei bereits in Deutschland lebenden Fachkräften entscheidet der konkrete Aufenthaltsstatus darüber, ob die Anerkennung auch für einen nicht reglementierten Beruf notwendig ist. 

Was heißt das für die Praxis?

IT-Entwicklerinnen bzw. -Entwickler aus Spanien dürfen ohne weitere Anerkennung in Deutschland arbeiten - unabhängig davon, ob sie bereits in Deutschland wohnhaft sind. 

IT-Entwicklerinnen bzw. -Entwickler aus Pakistan dagegen brauchen eine Anerkennung, wenn sie noch keine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für Deutschland haben. 

Tipp: Anerkennungsfinder und Profi-Filter

Konkrete Szenarien (Beruf, Herkunftsland, aktueller Wohnsitz) lassen sich mit wenigen Klicks im Anerkennungsfinder des Informationsportals der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse prüfen.

Für Arbeitgeber ist vor allem der Profi-Filter ein praktisches Tool - auch um schnell das im Einzelfall geltenden Gesetz bzw. die zuständige Stelle ermitteln zu können. Beides finden Sie im Anerkennungsportal des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Anerkennung: Nicht immer ein Muss, oft aber sinnvoll 

Auch wenn die Berufsanerkennung also nicht für jede internationale Fachkraft verpflichtend ist: Die Anerkennung bietet sowohl für Beschäftigte als auch für Arbeitgeber eine Reihe von Vorteilen. 

So schafft das Verfahren vor allem Transparenz über die im Ausland erworbenen Qualifikationen. Das kann hilfreich sein, um Fachkräfte im Unternehmen optimal einzusetzen oder den möglichen Bedarf für eine Nachqualifizierung herauszufinden. 

Zudem kann die Anerkennung auch in nicht reglementierten Berufen eine Voraussetzung für bestimmte Fortbildungen sein. Das ist eine Chance für Arbeitgeber, gewonnene Fachkräfte noch höher zu qualifizieren. Auch kann eine aktive Förderung von Anerkennungen durch den Arbeitgeber als Zeichen der Wertschätzung gesehen werden und so zur Bindung von Mitarbeitenden bzw. zum Employer Branding beitragen.  

Mehr zum Thema

Die Handlungsempfehlung (PDF) "Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen" des Kompetenzzentrums Fachkräftesicherung (KOFA) bietet Arbeitgebern verschiedene Infos und Arbeitshilfen:

  • Tipps, wie Sie Mitarbeitende leichter durch den Anerkennungsprozess begleiten können
  • Wissenswertes zum Ablauf des Verfahrens 
  • Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten
  • Praxis-Beispiele
  • Checklisten 
  • Verweise auf weitere Arbeitshilfen und Informationen 

Die Hotline "Arbeiten und Leben in Deutschland"  des Bundesministeriums für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bietet auch Unternehmen Beratung zu gesetzlichen Regelungen, Anerkennungsverfahren, sprachlicher Bildung und weiteren Themen rund um die Beschäftigung internationaler Fachkräfte.