Sofern sie zwei Jahre Berufserfahrung besitzen und einen Abschluss in ihrem Heimatland erworben haben, können Fachkräfte aus dem Ausland das beschleunigte Fachkräfteverfahren nutzen. Dazu muss der Arbeitgeber für zukünftige Mitarbeitende tätig werden. 

An wen richtet sich das beschleunigte Verfahren?

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren richtet sich an folgende Personengruppen inklusive eventueller Familienangehöriger:

  • Auszubildende
  • Berufsschülerinnen und -schüler, wenn eine Anschlusstätigkeit nach Absolvierung der schulischen Berufsausbildung nachgewiesen wird
  • Fachkräfte mit Berufsausbildung
  • Fachkräfte mit akademischer Ausbildung
  • Fachkräfte, die für Qualifizierungsmaßnahmen zur Berufsanerkennung einreisen
  • sonstige qualifizierte Beschäftigte, z.B. IT-Fachkräfte ohne formale Qualifikation, aber mit berufspraktischen Erfahrungen
  • Forscherinnen und Forscher

Was brauchen Arbeitgeber für den Antrag?

Für den Antrag selbst sind unter anderem diese Unterlagen notwendig:

  • Vollmacht der ausländischen Fachkraft (Originaldokument)
  • Reisepass der ausländischen Fachkraft in Kopie (muss noch mindestens sechs Monate gültig sein)
  • Nachweise über Berufsqualifikationen wie Berufsabschlüsse, Hochschulabschlüsse
  • Tabellarischer Lebenslauf mit absolvierten Ausbildungsgängen und ausgeübten Erwerbstätigkeiten in chronologischer Reihenfolge (Ausbildungsende bis Antragstellung) in deutscher Sprache.
  • Arbeitszeugnisse, Referenzschreiben und sonstige Befähigungsnachweise wie zum Beispiel Teilnahmebescheinigungen an Weiterbildungen oder Lehrgängen. Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse. Alle Dokumente müssen in deutscher Übersetzung vorliegen.
  • Persönlich unterschriebene Erklärung der ausländischen Fachkraft, dass bisher noch kein Antrag auf Anerkennung gestellt wurde. 

Tipp: Eine vollständige Aufzählung aller nötigen Unterlagen finden Sie zum Beispiel beim Serviceportal Berlin.

So läuft das beschleunigte Verfahren ab

Schritt 1: Bevollmächtigung des Arbeitgebers zur Beratung

Bevor der Antrag gestartet wird, sollten sich Arbeitgeber von der für sie zuständigen Ausländerbehörde beraten lassen. Dafür benötigen sie eine Vollmacht der Fachkraft. Zusätzlich werden im Verfahren eine Kopie des Reisepasses und Nachweise über die Berufsqualifikationen erforderlich sein.

Tipp: Eine Mustervollmacht können Sie auf der Seite make-it-in-germany.de herunterladen. 

Schritt 2: Beratung bei der Ausländerbehörde

Sie beantragen das beschleunigte Fachkräfteverfahren bei der Ausländerbehörde. In der Regel ist dies die zentrale Anlaufstelle oder zentrale Ausländerbehörde Ihres Bundeslandes. 

Gibt es keine zentrale Anlaufstelle, wenden Sie sich an die örtlich zuständige Ausländerbehörde für ein Beratungsgespräch. So erfahren Sie, welche weiteren Verfahrensschritte anliegen und welche anderen Stellen beteiligt sind.

Schritt 3: Abschluss einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde und Sie schließen eine Vereinbarung, die Ihre Pflichten als Arbeitgeber, die der Fachkraft und der beteiligten Behörden enthält.

Schritt 4: Anerkennung der Qualifikation

Nach Unterzeichnung der Vereinbarung wird das Verfahren von der Ausländerbehörde eingeleitet. Die Ausländerbehörde übernimmt die Anerkennung der ausländischen Berufsausbildung bzw. die Einholung der Berufserlaubnis. Dafür reicht sie alle erforderlichen Unterlagen bei der Bundesagentur für Arbeit ein. Diese muss dem Verfahren ebenfalls zustimmen.

Schritt 5: Zustimmungsverfahren der Bundesagentur für Arbeit 

Neben der Berufsanerkennung ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zur beabsichtigten Beschäftigung erforderlich. Je nach Ergebnis der Gleichwertigkeitsprüfung kann das beschleunigte Fachkräfteverfahren beendet oder fortgeführt werden. 

Soll es fortgesetzt werden, holt die Ausländerbehörde die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ein. Die Arbeitsagentur prüft, ob die Arbeitsbedingungen den tariflichen oder ortsüblichen Bedingungen entsprechen. Erfolgt innerhalb einer Woche keine Rückmeldung, gilt die Zustimmung als erteilt.

Schritt 6: Erteilung der Vorabzustimmung 

Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, erteilt die Ausländerbehörde eine Vorabzustimmung zum Visum und händigt Ihnen diese zur Weiterleitung an die Fachkraft im Ausland aus.

Schritt 7: Visumantragstellung 

Nach Vorlage der Vorabzustimmung bei der Auslandsvertretung erhält die ausländische Fachkraft einen beschleunigten Termin für den Visumsantrag. Dieser hat binnen drei Wochen zu erfolgen. 

Nach vollständiger Einreichung des Visumantrags zum Termin wird innerhalb von drei Wochen über den Antrag entschieden.

Die Gebühren für das beschleunigte Fachkräfteverfahren beträgt aktuell 411 Euro. Diese Kosten fallen auch dann an, wenn die Behörde eine Absage erteilt. Der Arbeitgeber kann die Gebühr für die Beschäftigten übernehmen, muss dies aber nicht. 

Tipp: Wer als Arbeitgeber eine Vielzahl von Anträgen stellt, kann mit der jeweiligen Ausländerbehörde vor Ort Rahmenverträge abschließen.

Wichtig: Informieren Sie die Ausländerbehörde über Parallelverfahren

Falls die Fachkraft parallel einen Visumantrag im Ausland gestellt hat, lohnt es sich eventuell, das laufende Visumverfahren auszusetzen und stattdessen das beschleunigte Verfahren in die Wege zu leiten. Der Arbeitgeber sollte in diesem Fall die zuständige Ausländerbehörde informieren und auf das laufende Parallelverfahren hinweisen. So kann die Ausländerbehörde prüfen, welches Verfahren mehr Vorteile bringt.

Ausblick: Einreise nach vier Monaten möglich

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren empfinden noch immer viele Unternehmer und Arbeitgeber als zu lang. In der Regel sollen die verschiedenen Verfahrensschritte (Anerkennungs , Zustimmungs- und Visumverfahren) innerhalb von vier Monaten abgeschlossen sein. 

Liegt vor Beantragung des Verfahrens bereits ein Anerkennungsbescheid mit einer teilweisen bzw. vollen Gleichwertigkeit vor, verkürzt sich die Verfahrensdauer entsprechend. 

Am 23. Juni 2023 wurden zusätzlich Maßnahmen beschlossen, um dem dauerhaften Mangel an Fach- und Arbeitskräften besser entgegenzuwirken. 

Hier finden Sie alle Formulare und praktische Tipps

Mehr Infos, Anleitungen und Tipps finden Sie im Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen.

Auf der Seite "Make it in Germany" finden Sie alle für das Verfahren erforderlichen Formulare inkl. Muster-Vereinbarung und -Vollmacht zum Download. Dort wurden auch die häufigsten Fragen und Antworten zum beschleunigten Fachkräfteverfahren in einer Broschüre zusammengefasst.

Die Bundesregierung hat eine Kurzanleitung für Arbeitgeber herausgegeben: "Das beschleunigte Fachkräfteverfahren (§ 81a AufenthG) - kurz erklärt".