Einheitlicher SV-Beitrag im Ausland: Anpassung der Aufteilungsmaßstäbe
Der Globalbeitrag ist ein einheitlicher Sozialversicherungsbeitrag für mehrere Zweige der Sozialversicherung, den ein Steuerbürger im Ausland zahlt. Um diesen Gesamtbeitrag auf die in Deutschland geltenden Sonderausgabenabzugstatbestände aufteilen zu können, gibt das BMF jährlich staatenbezogene Aufteilungsmaßstäbe heraus.
Die einzelnen ausländischen Sozialversicherungsbeiträge können sich unterschiedlich steuerlich auswirken. Deshalb ist es notwendig, sie in die verschiedenen Zweige der Sozialversicherung - Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Krankenversicherung mit und ohne Krankengeld - zu unterteilen und den Arbeitgeberanteil zu ermitteln.
"2022 waren Beiträge für Altersvorsorgeaufwendungen nur bis zu 94 Prozent abzugsfähig. Ab 2023 wird nun die vollständige Abzugsfähigkeit vorgezogen", erklärt Achim Siegmann, Fachberater für Internationales Steuerrecht bei Lehleiter + Partner AG, mit Bezug auf eine Mitteilung der Bundesregierung vom 28. November 2022. "Sonstige Vorsorgeaufwendungen sind nur bis zu einem Höchstbetrag abzugsfähig. Bei Arbeitnehmern, die ganz oder teilweise ohne eigene Aufwendungen einen Anspruch auf vollständige oder teilweise Erstattung oder Übernahme von Krankheitskosten haben, beträgt dieser 1.900 Euro. Die Arbeitgeberanteile verringern die Beiträge, die steuerlich abzugsfähig sind."
Er rät Arbeitgebern, die für ihre Arbeitnehmer Beiträge an ausländische Sozialversicherungsträger zahlen, ihren Anteil auf Basis der vom BMF veröffentlichten Prozentsätze zu berechnen und diesen auch auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitnehmers zu bescheinigen - "insbesondere dann, wenn ein Mitarbeiter als Mehrstaater in einer ausländischen Sozialversicherung Beiträge zahlt, jedoch über den deutschen Arbeitgeber abgerechnet wird und beispielsweise anteilige Lohnsteuer anfällt."
Laut Bundesfinanzministerium müssen Arbeitgeber bei Altersvorsorgeaufwendungen, beim Ausstellen von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen und bei Besonderen Lohnsteuerbescheinigungen die Beiträge für das Kalenderjahr 2023 entsprechend aufteilen.
Die einzelnen Aufteilungsmaßstäbe finden Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums im BMF-Schreiben vom 22. November 2022.