EU-Entsenderichtlinie: Deutschland muss bei Umsetzung nachlegen
Die Europäische Kommission hat Deutschland Ende Januar 2023 das Fortsetzen einer Vertragsverletzung vorgeworfen. Es geht dabei um die vollständige Umsetzung der "Richtlinie zur Durchsetzung der Entsenderichtlinie (2014/67/EU)" in deutsches Recht.
Die europäischen Vorgaben aus Brüssel zur Durchsetzung der Entsenderichtlinie sollen die Vorschriften über die Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern stärken.
Bereits im Juli 2021 hatte die Kommission 24 Mitgliedstaaten ermahnt, der vollständigen Umsetzung der Durchsetzungsrichtlinie aus dem Jahr 2014 nachzukommen und sie in nationales Recht zu übersetzen.
17 Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, die die Bestimmungen der Richtlinie noch nicht oder nur teilweise korrekt umgesetzt haben, erhielten nun eine erneute Mahnung.
Die Entsenderichtlinie hat folgende Ziele:
- Rechte von Beschäftigten stärken
- Beschäftigte vor Benachteiligung schützen, wenn sie rechtliche oder administrative Schritte gegen ihren Arbeitgeber einleiten
- Rechte entsandter Beschäftigter bei der Unterauftragsvergabe schützen
- Betrug und das Umgehen von Vorschriften bekämpfen
- Zugang zu Informationen ermöglichen
- Zusammenarbeit zwischen den EU-Staaten verbessern
- Wirksame Verwaltungssanktionen und Geldbußen festlegen und durchsetzen
Die Bundesregierung hat jetzt zwei Monate Zeit zur Reaktion - bei Nichtbefolgen kann Deutschland am EU-Gerichtshof der Europäischen Union verklagt werden.
Entsendung - was ist für Arbeitgeber wichtig?
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Die häufigsten Fragen und Antworten von Arbeitgebern zum Thema Entsendung finden Sie in unseren FAQ .
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