Entsendung in die USA: Diese Visa-Bestimmungen gelten aktuell
Im November 2021 öffneten die Vereinigten Staaten für Bürgerinnen und Bürger der Schengener Staaten und Großbritannien mit vollständigem Impfschutz wieder ihre Tore. Für entsendende Unternehmen wurde es dadurch nicht unbedingt einfacher.
Unternehmen, die Mitarbeitende in die USA schicken, müssen auf dem neuesten Stand der Visa-Bestimmungen sein und oft weit im Voraus planen, denn durch die Corona-Pandemie wurde die Ausstellung einiger Visa-Formen zeitweise verboten. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht, die die verschiedenen Visa je nach Beschäftigung und Aufenthaltsdauer in den USA erklärt:
B-1 Visum
Das B-1 Visum muss beantragt werden, wenn die Mitarbeitenden aufgrund eines Vortrags, einer Teilnahme an Fachkongressen oder Messen sowie zu Vertragsverhandlungen und Geschäftstreffen o.ä. in die USA einreisen wollen. Im Falle, dass Maschinen installiert, repariert oder gewartet werden müssen, gelten zusätzlich zum obengenannten Visum noch weitere Anforderungen, die zu berücksichtigen sind. Das können beispielsweise Zollpapiere für Berufsausrüstung sein. Mit dem B-1 Visum sind bis zu 180 Tage Aufenthalt in den USA möglich. Die Kosten liegen bei 160 US-Dollar pro Antragstellenden.
ESTA
Die Electronic System for Travel Authorization (kurz: ESTA) ermöglicht eine Einreise in die USA ganz ohne Visum. Staaten, die Teil des Visa Waiver Program (VWP) sind, darunter auch Deutschland, können ihre Bürgerinnen und Bürger auch mit einem ESTA-Online-Antrag ausstatten. Wird dieser genehmigt, kann man sich bis zu 90 Tage in den USA aufhalten. Ein ESTA-Antrag kostet pro Antragstellenden 21 US-Dollar.
E-1/E-2 Visum
Allgemein gilt für das E-1 und das E-2 Visum, dass die Expertise und die Bedeutung für den Ablauf im Betrieb nachgewiesen werden müssen. Das E-1 und E-2 Visum ist vor allem an Spezialisten, das Management und die Geschäftsführung adressiert. Für bis zu fünf Jahre ermöglicht dieses Visum einen Arbeitsaufenthalt in den USA - unter der Voraussetzung, erheblich in den Vereinigten Staaten zu investieren.
Das Handelsvisum E-1 erteilt kapitalanlegenden und im Handel tätigen Personen mit einem Jahresgehalt von > 200.000 US-Dollar eine Arbeitsgenehmigung. Im Gegenzug muss kontinuierlich ein Beitrag im Handel, im Bereich Dienstleistungen oder im Güteraustausch zwischen den jeweiligen Vertragsstaaten bestehen. Mindestens 50 Prozent des Unternehmens müssen hierbei im Besitz von US-amerikanischen Staatsangehörigen sein. Meistens wird anfänglich ein Zeitraum von zwei Jahren genehmigt, rein theoretisch sind Visumsverlängerungen anschließend aber unendlich oft möglich.
Das Investorenvisum E-2 steht Investoren zur Verfügung, die stark in ein aktives US-amerikanisches Unternehmen investieren und ein Jahresgehalt von > 100.000 US-Dollar haben. Maximal zwei Jahre kann man sich in den USA aufhalten, bis ein neues Visum beantragt werden muss.
Ein E-1 und ein E-2 Visums-Antrag ist hierbei vom Arbeitgeber beim Generalkonsulat in Frankfurt zu beantragen und kostet pro Antragstellenden 205 US-Dollar.
L-1 Visum
Mit dem L-1 Visum kann man Mitarbeitende innerhalb der Firma (z.B. in den Mutterkonzern oder die Tochterfirma) versetzen lassen. Hier sind mehrjährige Erfahrungen im Bereich Management und/oder Tätigkeiten im Vorstand nachzuweisen, die für das Zielunternehmen von Bedeutung sind. Dabei gilt, dass die antragstellende Person während der vergangenen drei Jahre vor Antragstellung für mindestens ein Jahr ununterbrochen bei demselben ausländischen Unternehmen tätig war. Um ein L-1 Visum beantragen zu können, muss der zukünftige Arbeitgeber erst eine Anfrage bei den U.S. Citizenship and Immigration Services (USCIS) stellen. Das L-1 Visum ermöglicht zunächst einen einjährigen Aufenthalt, der auf Anfrage allerdings verlängert werden kann. Kostenpunkt: 190 US-Dollar pro Antragstellenden.
H-1B Visum
Wenn die Mitarbeitenden einen Beruf mit hochspezialisierter Qualifikation (mindestens Bachelorabschluss) ausüben und Arbeitserfahrung nachweisen können, dann kann das H-1B Visum beantragt werden. Dieses trifft beispielsweise auf Mannequins oder ausgelernte Medizinerinnen und Mediziner, Lehrende und Forschende zu. Auch hier muss der zukünftige Arbeitgeber erst eine Anfrage bei den USCIS stellen, bevor ein Antrag auf ein Arbeitsvisum gestellt werden kann. Bei diesem Visum können jährlich nur 65.000 Antragstellende angenommen werden, 20.000 weitere können mit der Voraussetzung Masterabschluss noch zusätzlich zugelassen werden. Hierbei ist besonders auf die Bewerbungsfristen zu achten. Eine Antragstellung für das H-1B Visum erfolgt beim Konsulat und kostet pro Antragstellenden 190 US-Dollar. Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt sechs Jahre.