Initiative zur A1-Bescheinigung
Auch Beschäftigte, die im Ausland nur kurzzeitig eine Wartung durchführen oder an einer Besprechung teilnehmen, benötigen eine A1-Bescheinigung. Aufgrund des hohen bürokratischen Aufwands bei der Beantragung wünschen sich Unternehmen in diesem Bereich eine Erleichterung. Niedersachsen hat dazu eine Initiative auf den Weg gebracht.
Um eine Verbesserung auch auf europäischer Ebene anzustoßen, wurde auf Initiative des niedersächsischen Wirtschaftsministeriums bereits Anfang 2020 ein Antrag eingebracht, der jedoch vertagt wurde.
Nun hat Niedersachsen die Beschlüsse der Wirtschaftsministerkonferenz, die Bundesregierung zu Änderungen der A1-Bescheinigungen aufzufordern, zum Anlass genommen, das Verfahren wieder aufzugreifen. Durch die Corona-Pandemie habe sich viel verändert, so der niedersächsische Wirtschaftsminister Bernd Althusmann in einer Rede im Bundesrat Ende Juni 2021. Auch bei der A1-Bescheinigung bestehe großer Entwicklungsbedarf. Beim Thema Geschäftsreise sei im kommenden Jahr wieder mit einer Steigerung zu rechnen. Dieser Trend sollte natürlich auch durch eine Senkung bürokratischer Hürden unterstützt werden.
Änderung bestehender Regelungen
Durch die Bundesratsinitiative soll die Bundesregierung dazu aufgefordert werden, gegenüber der Europäischen Union die Regelungen zur A1-Bescheiniung in folgenden Punkten zu ändern:
- Dienst- und Geschäftsreisen von Beschäftigten sollen bis zu einer Woche ganz ohne Meldung sowie ohne Vorlage weiterer Unterlagen und Verpflichtungen ermöglicht werden.
- Darüber hinaus ist geplant, eine EU-weite Online-Meldeplattform einzuführen, um das Antragsverfahren zu vereinfachen.
- Zudem sollen Schwarzarbeit und Sozialdumping auch weiterhin bei der Entsendung von Arbeitnehmern bekämpft werden.
- Wunsch vieler Unternehmen ist ein zentrales Portal der EU, in dem Einsätze in ein einheitliches Formular eingetragen werden. Idealerweise sollten in einem solchen Portal auch die jeweils gültigen Tariflöhne hinterlegt sein. An diese seien die Unternehmen gebunden, jedoch seien sie schwerlich zu recherchieren.
Wenig Verständnis für aufwendige Regelungen
Bei den Industrie- und Handelskammern (IHK) gehen nach wie vor viele Fragen zur Handhabung der Bescheinigung ein, meist verbunden mit Beschwerden, warum so eine Bescheinigung denn im Binnenmarkt nötig sei. Ein typischer Beschwerdeführer bei der IHK ist zum Beispiel der Unternehmer, der für eine kurzfristige Besprechung oder eine Vertragsunterzeichnung für wenige Stunden oder einen Tag ins Ausland muss. "Bei kurzen Spontaneinsätzen verzichten Unternehmen inzwischen teilweise bewusst auf die Beantragung und gehen das Risiko einer Kontrolle wissentlich ein, einfach, weil der Aufwand für sie zu hoch ist", berichtet Tilman Brunner, Leiter des Bereichs International bei der IHK Hannover.
Bei Unternehmen, die oft Beschäftigte ins Ausland entsenden, habe sich zwar inzwischen eine gewisse Routine entwickelt, seit die elektronische Beantragung funktioniert. Gerade bei einer hohen Frequenz an Auslandseinsätzen stelle das Verfahren allerdings immer noch einen hohen Aufwand dar. Firmen, die erstmals oder eher selten Personal ins Ausland entsenden, seien bereits von dem Antragsverfahren an sich und den weiteren Meldepflichten abgeschreckt.
Meldepflichten behindern spontane Einsätze
Die Unternehmen klagen auch über weitere bürokratische Hürden bei der Entsendung. So müssten die Einsätze der Beschäftigten immer öfter in eigenen Portalen der Länder angemeldet werden, die zumeist auf Englisch unterschiedlichste Anforderungen stellten. "Das widerspricht dem gemeinsamen Binnenmarkt fundamental. Es schafft enormen Aufwand und verhindert spontane Einsätze. Gerade kleinere Unternehmen sind damit überfordert, für jedes Land, für jeden Einsatz neu zu recherchieren, was sie wo eintragen müssen und welche Papiere sie den Mitarbeitern mitgeben müssen", kritisiert Brunner.
sv.net: So einfach ist der digitale A1-Antrag
Wer nur gelegentlich A1-Bescheinigungen beantragt, kann sich hier Unterstützung holen: Eine A1-Bescheinigung für europäische Auslandseinsätze muss elektronisch beantragt werden. Wem kein zertifiziertes Abrechnungsprogramm zur Verfügung steht, der kann den Antrag über die Anwendung sv.net stellen. Wie das geht, zeigen wir in unserem Artikel Schritt für Schritt .