Neue Regelung: Krankenversicherung zur Einreise in Katar nötig
Seit dem 1. Februar 2023 brauchen Reisende für den Aufenthalt in Katar eine lokale Krankenversicherung, die vom katarischen Gesundheitsministerium zugelassen ist. Dies gilt auch für Transitreisende, die auf der arabischen Halbinsel landen möchten.
Die Neuregelung zur Krankenversicherungspflicht betrifft alle Personen, die
- bereits ein Visum besitzen,
- bei der Einreise ein Visum beantragen
- oder von der Visumspflicht befreit sind.
Sie gilt sowohl für Touristen als auch für Geschäftsreisende.
Die lokale Krankenversicherung kann im Voraus oder bei der Ankunft abgeschlossen werden. Die monatlichen Kosten sind 50 Qatar-Riyal bzw. umgerechnet ca. 14 Euro.
Krankenversicherung deckt nur Notfallbehandlungen ab
Das Gesundheitsministerium des Emirats weist darauf hin, dass mit der abgeschlossenen Versicherung nur Notfälle und Unfälle versichert sind. Weitere Behandlungen müssen daher über Zusatzversicherungen abgesichert werden.
Einreisende sollten sich am besten vor Reiseantritt über die gültigen Krankenversicherungen erkundigen und eine Versicherung auf der Website des katarischen Gesundheitsministeriums abschließen.
Staatsangehörige aus Ländern, die von der Visumspflicht befreit sind, können bei der Einreise nach Katar einen Antrag auf Befreiung stellen. Hierfür müssen Sie nur einen mindestens sechs Monate gültigen Reisepass und ein bestätigtes Weiter- oder Rückflugticket vorzeigen.
Reisende, die sich für einen längeren Zeitraum in Katar aufhalten möchten, müssen einen Nachweis über eine gültige Hotelbuchung für die Dauer ihres Aufenthalts vorlegen.
Das Geschäftsvisum für Geschäftsreisende kann im Voraus oder vor Ort abgeschlossen werden und ist für drei Monate gültig. Wichtig: Die obligatorische Krankenversicherung muss in jedem Fall abgeschlossen werden.
Mit Visum oder ohne? Und welches ist notwendig?
Welches Visum Sie brauchen, können Sie über eine Entscheidungshilfe auf der katarischen Tourismusseite herausfinden.