Sozialversicherung

Entsenden Sie einen Mitarbeiter in ein Land, in dem die A1-Bescheinigung vorgelegt werden muss, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter, wenn die Voraussetzungen zur Ausstrahlung erfüllt sind.

Um einen entsprechenden Nachweis darüber zu erhalten, muss der Arbeitgeber im Vorfeld einen Antrag auf die Bescheinigung A1 an den zuständigen Sozialversicherungsträger stellen. Dies ist ausschließlich elektronisch möglich - entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über das  SV-Meldeportal .

Auf der Webseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) finden Sie die "Merkblätter Arbeiten in ..." - mit länderspezifischen Informationen zur Sozialversicherung: Klicken Sie dort ins Suchfeld und wählen das gewünschte Land aus.

Darüber hinaus haben wir häufig gestellte Fragen und Antworten zur A1-Bescheinigung  für Sie zusammengestellt.

Keine EU-Staatsbürgerschaft

Eine Besonderheit gilt für Entsendungen nach Liechtenstein von Mitarbeitern, die nicht die Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedsstaates haben: Für sie muss ein gesonderter Antrag an den Sozialversicherungsträger gestellt werden. Die zu entsendende Person ist bei der Techniker versichert? Dann füllen Sie zur Prüfung einfach den Antrag auf Entsendung für Drittstaatsangehörige (PDF, 1.0 MB) aus und senden diesen an uns. Bei kurzfristigen Entsendungen können Sie den Fax-Service der Techniker nutzen.

Seit 1. Juli 2023: Neues Rahmenübereinkommen für Grenzgänger im Homeoffice

Bis 30. Juni 2023 galt eine pandemiebedingte Sonderregelung für Grenzgänger, die im Homeoffice arbeiten. Seit 1. Juli 2023 gibt es ein neues Rahmenübereinkommen. Mehr dazu finden Sie in unserem Artikel:

Meldepflichten

Wer in Liechtenstein eine Dienstleistung erbringen möchte, muss vorher beim Amt für Volkswirtschaft einen Antrag auf Bewilligung einreichen. Die Tätigkeit selbst darf erst nach erteilter Bewilligung ausgeübt werden. Grundlage für eine Bewilligung zur grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung ist eine entsprechende gewerbliche Legitimation im Herkunftsland. Die erforderlichen Formulare zur Antragstellung hält die Liechtensteinische Landesverwaltung auf ihrer Webseite bereit.

Reise- und Sicherheitsinformationen

Das Auswärtige Amt hält Sie über die aktuellen Reise- und Sicherheitsbedingungen auf dem Laufenden. Geben Sie dort einfach das gewünschte Entsendeland in das Suchfeld ein.