Singapur
Singapur hat sich als Drehkreuz für den Asien-Pazifikraum zahlreicher ausländischer Unternehmen etabliert. Mehr als 1.300 deutsche Firmen haben sich dort niedergelassen.
Aufgrund der Coronavirus-Pandemie werden einige Inhalte auf dieser Seite - insbesondere zur Einreise - zurzeit nicht aktualisiert. Wenden Sie sich bei Fragen an die Vertretung des jeweiligen Einsatzlandes und beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Singapur bei einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen kein Visum. Bei der Einreise wird ein Visit Pass für diesen Zeitraum ausgegeben. Wird die Aufenthaltsdauer überschritten, kann dies nach Informationen des Auswärtigen Amts streng geahndet werden. Ausführliche Informationen zu Visa und Einreisebedingungen erteilt die Einwanderungsbehörde ICA.
Die Visumfreiheit gilt ausschließlich für die Einreise als Tourist oder für private Besuche. Bei Geschäftsreisen und kurzfristigen Entsendungen von Mitarbeitern nach Singapur ist eine Anmeldung beim Ministry of Manpower erforderlich um nachzuweisen, dass keine Arbeitserlaubnis benötigt wird. Dies ist online möglich.
Auf der Seite des Auswärtigen Amts finden Sie weitere hilfreiche Reise- und Sicherheitshinweise.
Sozialversicherung
Zwischen Deutschland und Singapur besteht kein Sozialversicherungsabkommen . Bei Entsendungen nach Singapur können deutsche Rechtsvorschriften weiterhin gelten, wenn die Bedingungen der Ausstrahlung erfüllt sind. Die zu entsendende Person ist bei der Techniker versichert? Dann füllen Sie zur Prüfung einfach das TK-Formular zu Entsendungen ins vertragslose Ausland aus und senden es an uns. Alternativ laden Sie den entsprechenden Antrag von der Webseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) herunter und senden ihn ausgefüllt an den zuständigen Sozialversicherungsträger. Bei eiligen Entsendungen können Sie den Fax-Service der Techniker nutzen.
Auch wenn deutsches Recht weiter gilt, ist es möglich, dass zusätzlich im Beschäftigungsstaat Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten sind. Gilt deutsches Recht nicht, zum Beispiel weil die Bedingungen der Ausstrahlung nicht erfüllt sind, kann eine zusätzliche Absicherung in Deutschland sinnvoll sein, beispielsweise über eine
freiwillige Weiterversicherung
in der gesetzlichen Krankenversicherung oder über
Anwartschaftsversicherungen
.
Weitere Informationen erhalten Sie im
TK-Service Ausland
sowie bei der DVKA.