Sozialversicherung

Entsenden Sie einen Mitarbeiter in ein Land, in dem die A1-Bescheinigung vorgelegt werden muss, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter, wenn die Voraussetzungen zur Ausstrahlung erfüllt sind.

Um einen entsprechenden Nachweis darüber zu erhalten, muss der Arbeitgeber im Vorfeld einen Antrag auf die Bescheinigung A1 an den zuständigen Sozialversicherungsträger stellen. Dies ist ausschließlich elektronisch möglich - entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über das  SV-Meldeportal .

Auf der Webseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) finden Sie die "Merkblätter Arbeiten in ..." - mit länderspezifischen Informationen zur Sozialversicherung: Klicken Sie dort ins Suchfeld und wählen das gewünschte Land aus.

Darüber hinaus haben wir häufig gestellte Fragen und Antworten zur A1-Bescheinigung  für Sie zusammengestellt.

Meldepflicht

Unternehmen und Selbstständige aus anderen Staaten der EU müssen eine Erwerbstätigkeit in Slowenien über ein spezielles Portal bei den nationalen Behörden anmelden. Ausführliche Informationen rund um die Entsendung nach Slowenien werden in deutscher Sprache auf der Seite für entsandte Arbeitnehmer ("napotenidelavci.si") geboten, die vom slowenischen Arbeitsministerium im Rahmen eines EU-Projekts erstellt wurde. 

Reise- und Sicherheitsinformationen

Das Auswärtige Amt hält Sie über die aktuellen Reise- und Sicherheitsbedingungen auf dem Laufenden. Geben Sie dort einfach das gewünschte Entsendeland in das Suchfeld ein.

Für unternehmerische Aktivitäten steht die Deutsch-Slowenische Industrie- und Handelskammer zur Seite.