Geschäftsreise und Entsendung - wo ist der Unterschied?
Wenn Mitarbeitende für ein Jahr ins Ausland gehen, ist dies eine Entsendung. Aber gilt das auch schon für einen kurzen Geschäftsbesuch im Nachbarland? Und was gilt bei Sozialversicherung und Steuer?
In Kürze vorab: Das Sozialversicherungsrecht kennt den Begriff Geschäftsreisen nicht, das Steuerrecht dagegen schon.
Geschäftsreisen und Entsendungen im SV-Recht
Grundsätzlich gilt im Sozialversicherungsrecht: Jede Geschäftsreise ins Ausland ist eine Entsendung - auch wenn sie nur ganz kurz ist.
Voraussetzungen für eine Entsendung sind:
- Entsendete reisen auf Weisung ihres inländischen Arbeitgebers.
- Die Beschäftigten arbeiten für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber.
- Die Entsendung erfolgt im Rahmen eines inländischen Beschäftigungsverhältnisses.
- Die Entsendung ist im Voraus befristet (innerhalb der EU, EWR-Staaten und der Schweiz grundsätzlich auf 24 Monate).
- Andere Entsendete werden nicht unmittelbar abgelöst.
Im Falle einer Entsendung gilt im Ausland weiterhin deutsches Sozialversicherungsrecht. Das bedeutet: Deutsches Recht strahlt aus (Ausstrahlung).
Das bedeutet: Deutsches Recht strahlt aus ( Ausstrahlung ).
Mehr zum Thema Entsendung und Ausstrahlung finden Sie in unserem Artikel Entsendung: Diese Fristen müssen Sie kennen und in unserem ausführlichen Beratungsblatt: Beratungsblatt Beschäftigung im Ausland (PDF, 346 kB) .
Geschäftsreisen und Entsendungen im Steuerrecht
Das Steuerrecht unterscheidet zwischen Geschäftsreise und Entsendung: Der Zweck einer Geschäftsreise besteht in einer kurzzeitigen Projektsteuerung oder -realisierung vor Ort.
Steuerrechtlich unproblematisch ist die Geschäftsreise in der Regel dann, wenn sie nicht länger als 3 Monate dauert.
In diesem Zeitraum dürfen Beschäftigte beispielsweise Verpflegungspauschalen steuerfrei von ihrem Arbeitgeber beziehen.
Nach 3 Monaten gelten Geschäftsreisen als Entsendung und Zulagen werden wieder besteuert.
Mehr Infos
- Detailliertere Infos zum Sozialversicherungs- und Steuerrecht finden Sie in unserem Artikel: Dienstreise und Entsendung - wo ist der Unterschied? .
- Bei TK-Lex finden Sie neben arbeits- und steuerrechtlichen Regeln bei Entsendungen außerdem ein praktisches Prüfschema zur Ausstrahlung .
- In unserer Länderübersicht von A bis Z haben wir zusammengestellt, was für Sie als Arbeitgeber bei Entsendungen wichtig ist.