DGUV: Covid-19 als Berufskrankheit anerkennen lassen
Unter bestimmten Bedingungen können Beschäftigte im Gesundheitswesen die Erkrankung Covid-19 als Berufskrankheit anerkennen lassen.
In ihrer gemeinsamen Information für Betriebe und Beschäftigte erklären die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und die Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI), unter welchen Bedingungen Covid-19 als Berufskrankheit anerkannt werden kann.
Was sind die Voraussetzungen für eine Anerkennung?
Eine Anerkennung als Berufskrankheit ist insbesondere für Beschäftigte und ehrenamtliche Helfer in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen, medizinischen Einrichtungen und Laboratorien denkbar. Diese Voraussetzungen müssen grundsätzlich erfüllt sein:
- Die erkrankte Person hatte im Rahmen der beruflichen Tätigkeit im Gesundheitswesen Kontakt mit Personen, die mit SARS-CoV-2 infiziert waren.
- Die erkrankte Person hat darüber hinaus relevante Krankheitserscheinungen wie Fieber oder Husten.
- Es liegt ein positiver PCR-Test für die erkrankte Person vor.
Besteht der Verdacht auf eine Covid-19-Erkrankung und hat die Infektion einen möglichen beruflichen Zusammenhang, sind Ärzte und Arbeitgeber dazu verpflichtet, einen begründeten Verdacht auf eine Berufskrankheit beim zuständigen Träger der Unfallversicherung anzuzeigen.
Welcher Unfallversicherungsträger ist zuständig?
Es hängt vom Arbeitgeber ab, welcher Unfallversicherungsträger zuständig ist.
- Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft: die regional zuständige Unfallkasse oder der regional zuständige Gemeinde-Unfallversicherungsverband
- Private oder kirchliche Einrichtungen: die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW).
Wie geht es weiter, wenn es sich um eine Berufskrankheit handelt?
Wenn die Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt wurde, trägt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für die Heilbehandlung sowie die Rehabilitation. Auch eine Erwerbsminderungsrente oder eine Hinterbliebenenrente ist möglich.
Wo finden Arbeitgeber weitere Informationen zur Anerkennung von Berufskrankheiten?
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) informiert über die Anerkennung von Covid-19 in ihrer Broschüre, die Sie als PDF abrufen können.
Auch die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) stellt Informationen bereit.