Minijobs: Umlagesätze U1 und U2 seit Oktober 2020
Die Umlagesätze für Minijob-Arbeitgeber haben sich geändert, seit Oktober 2020 gelten höhere Werte.
Auch 450-Euro-Jobber haben bei Krankheit und Schwangerschaft Anspruch auf die Fortzahlung ihres Gehalts. Damit ihre Arbeitgeber entlastet werden, können diese sich gegen die finanziellen Risiken absichern: mit den Umlageverfahren U1 und U2.
Für diese Umlageverfahren wurden die Beitragssätze nun zum 1. Oktober 2020 erhöht: Der Beitrag zur Umlage U1 beträgt seitdem 1,0 Prozent und der zur Umlage U2 0,39 Prozent.
Alles Weitere zur Umlageversicherung für Minijob-Arbeitgeber finden Sie auf der Seite der Minijob-Zentrale.
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen
Alles Wichtige zu den Umlageverfahren und zu den Umlagesätzen der Techniker bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen finden Sie in unseren FAQ .