Sachbezugswerte 2022
Am 26. November 2021 wurden die Sachbezugswerte 2022 im Rahmen der "12. Verordnung zur Änderung der SV-Entgeltverordnung" beschlossen.
Jedes Jahr werden die Sachbezugswerte an den Verbraucherpreisindex angepasst. Für 2022 sind diese Werte maßgeblich:
Verpflegung
Der Monatswert ab 1. Januar 2022 beträgt 270 Euro.
Für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten müssen daher
- 1,87 Euro für ein Frühstück und
- 3,57 Euro für ein Mittag- oder Abendessen
angesetzt werden.
Unterkunft und Miete
Der Monatswert liegt bei 241 Euro. Pro Kalendertag sind das 8,03 Euro. Der Wert der Unterkunft kann auch mit dem ortsüblichen Mietpreis bewertet werden, wenn der Tabellenwert nach Lage des Einzelfalls unbillig wäre (§ 2 Abs. 3 SvEV).
Die neuen Werte müssen ab 1. Januar 2022 angesetzt werden, da die geänderte Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) am 1. Januar 2022 in Kraft treten wird.
Jährliche Anpassung der Sachbezugswerte
Die Sachbezugswerte werden jährlich durch eine Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) angepasst, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erlassen wird.
Alle Sachbezugswerte - auch für die Vorjahre - finden Sie in unserer Übersicht.