Seit 1. Januar 2024 ist der Antrag neu geregelt: Als Arbeitgeber beantragen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung über das Meldeverfahren. Sie erhalten das Ergebnis der Prüfung per Datensatz zurück. Auch Abos sind möglich. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel: 

Wir nehmen nicht am Meldeverfahren teil oder haben kein Lohnabrechnungsprogramm

Wenn Sie als Unternehmen kein geeignetes Entgeltabrechnungsprogramm haben oder nicht am Meldeverfahren teilnehmen, können Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung weiterhin über unser Online-Formular beantragen. Ab Juli 2024 ist der Antrag über das SV-Meldeportal möglich.

Wozu braucht man eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben wollen, müssen in der Regel eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse vorweisen. Mit dieser Bescheinigung bestätigt die Krankenkasse, dass das Unternehmen bei ihr als Arbeitgeber geführt wird, wie viele Mitarbeiter bei ihr gemeldet sind und dass keine Rückstände bei der Sozialversicherungsbeitragszahlung bestehen. Der Zweck der Bescheinigung: Das Unternehmen will damit dem öffentlichen Auftraggeber nachweisen, dass es zuverlässig und leistungsfähig ist.

Doch auch Zeitarbeitsfirmen müssen in der Regel ihre Zuverlässigkeit nachweisen, indem sie beispielsweise belegen, dass alle ihre Mitarbeiter in der Sozialversicherung angemeldet sind. Denn wenn die Zeitarbeitsfirma die Sozialversicherungsbeiträge für die entliehenen Mitarbeiter nicht abführt, kann der Auftraggeber dafür haftbar gemacht werden (Subsidiärhaftung).