Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben wollen, müssen in der Regel eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse vorweisen. Mit dieser Bescheinigung bestätigt die Krankenkasse, dass das Unternehmen bei ihr als Arbeitgeber geführt wird, wie viele Mitarbeiter bei ihr gemeldet sind und dass keine Rückstände bei der Sozialversicherungsbeitragszahlung bestehen. Der Zweck der Bescheinigung: Das Unternehmen will damit dem öffentlichen Auftraggeber nachweisen, dass es zuverlässig und leistungsfähig ist.

Doch auch Zeitarbeitsfirmen müssen in der Regel ihre Zuverlässigkeit nachweisen, indem sie beispielsweise belegen, dass alle ihre Mitarbeiter in der Sozialversicherung angemeldet sind. Denn wenn die Zeitarbeitsfirma die Sozialversicherungsbeiträge für die entliehenen Mitarbeiter nicht abführt, kann der Auftraggeber dafür haftbar gemacht werden (Subsidiärhaftung).

Bescheinigung online beantragen

Sofern Sie für Ihr Unternehmen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der TK brauchen, können Sie diese per Online-Formular bei uns anfordern. Wir benötigen dafür Ihre Betriebsnummer und natürlich Ihre Kontaktdaten. 

Außerdem können Sie dort angeben, ob Sie die Bescheinigung auf Deutsch und/oder auf Englisch benötigen und ob Sie sie einmalig oder in bestimmten Abständen erhalten möchten. 

Sie bekommen die Bescheinigung anschließend per Post an die von Ihnen gewünschte Adresse - auf Wunsch auch in mehrfacher Ausführung.