Bei Entsendungen in die Tropen oder subtropische Gebiete ist vorab eine Tropenuntersuchung Pflicht: die "G35". Das steht für eine Tauglichkeitsuntersuchung bei einem Arbeitsaufenthalt unter besonderen klimatischen oder gesundheitlichen Belastungen. "G", weil es sich hierbei um die seit 1971 durchnummerierten Grundsätze vom Spitzenverband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) handelt. Diese medizinischen Leitlinien sind aber nicht zu verwechseln mit staatlichen Rechtsvorschriften.

Für welche Länder ist diese Vorsorge Pflicht? 

Zum Einsatz kommt der Test auf Tropentauglichkeit bei allen beruflichen Aufenthalten zwischen 30 ° nördlicher und 30 ° südlicher Breite - hier ist sie sogar Pflicht. Das betrifft bereits weite Teile der Volksrepublik China, den afrikanischen Kontinent und große Teile Australiens. 

Was wird mit der G35 festgestellt? 

Die genaue körperliche Untersuchung stellt sicher, dass den Mitarbeitenden der Auslandsaufenthalt nicht schadet oder sich die Person dort keinen unnötigen Risiken aussetzt. Die G35 ist eine Bestandsaufnahme und Dokumentation des Gesundheitszustandes.

Wie oft muss die Untersuchung erfolgen?

Fahren Beschäftigte innerhalb eines Jahres und über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten immer wieder in gesundheitlich bedenkliche Regionen, dann muss diese spezielle Vorsorgeuntersuchung nur vor der ersten Reise erfolgen. 

Wozu ist die G35 wichtig?

Die Untersuchung wird besonders dann wichtig, falls Mitarbeitende in den Subtropen schwer erkranken und daraus krankheitliche Folgeschäden entstehen. In diesem Fall sorgt die "G35-Untersuchung" für Transparenz: Bestanden die Beschwerden schon vor dem Auslandseinsatz oder nicht? Dies ist vor allem für die Anerkennung als Berufserkrankung entscheidend.
 
Das bedeutet: Diese spezielle Vorsorgeuntersuchung schützt nicht nur Mitarbeitende vor gesundheitlichen Risiken, sondern auch Arbeitergeber vor eventuellen Entschädigungen.

Ist die G35 eine Pflichtvorsorge?

Die Vorsorge zur Tropentauglichkeit fällt unter die Pflichtvorsorge, die in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge festgehalten ist ( § 4 Abs. 1 ArbMedVV ).  Ein Unternehmen muss eine Gefährdungsbeurteilung ermitteln. Diese erfolgt anhand dieser Punkte:

  • Arbeitsplatzprofil
  • Ziel
  • Tätigkeiten 
  • Erfordernisse des Umfangs der "G35-Untersuchung"

Bei einem Verstoß gegen diese Grundsätze müssen Arbeitgeber damit rechnen, sich vor der Staatsanwaltschaft rechtfertigen zu müssen - z. B.  bei einem Todesfall im Ausland.

Wer führt die Tropenuntersuchung durch?

In der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge ( ARbMEDVV ) ist geregelt, wer die "G35-Untersuchung" durchführen darf: nur Ärztinnen und Ärzte, die die Zusatzbezeichnung zur Tropenmedizin führen.

Was wird bei der "G35-Untersuchung" genau untersucht? 

Die "G35-Verordnung" erfolgt in mehreren Abschnitten, die alle dokumentiert werden. 

  • Zunächst erfolgt eine Beratung, in der die Praxis über besondere klimatische und gesundheitliche Belastungen vor Ort aufklärt. 
  • Es erfolgt ein Hinweis auf erforderlichen Malaria-Schutz sowie eine Impfprophylaxe. 
  • Besonderheiten im Reiseland werden besprochen (z. B. eine schlechte ärztliche Versorgung vor Ort oder das Auftreten von besonderen Infektionskrankheiten wie Cholera).
  • Nach der Beratung erfolgt die Erstuntersuchung, die ein Jahr gültig ist. 
  • Es können zur Erstuntersuchung noch weitere spezifische Ergänzungsuntersuchungen notwendig werden (z. B. Tests auf Antikörper gegen gängige Tropenkrankheiten). 
  • Ist der Einsatz im Ausland beendet, müssen die Mitarbeitenden wieder zum Gesundheitscheck. Dieser sollte innerhalb von einem Jahr, maximal jedoch bis zu 36 Monate nach Beendigung der Tätigkeit erfolgen.
  • Die Nachuntersuchung sollte sofort nach Rückkehr erfolgen, z. B. wenn die reisende Person über anhaltendes hohes Fieber klagt.

Wer bezahlt die arbeitsmedizinische Untersuchung?

Die Kosten für die arbeitsmedizinische Vorsorge muss immer das Unternehmen tragen. Das ist im Arbeitsschutzgesetz (§ 3 Abs. 3) festgeschrieben. Notwendige Schutzimpfungen dürfen Mitarbeitenden demnach nicht in Rechnung gestellt werden.

Gut zu wissen

In den "DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen " (seit August 2022) finden Sie die Leitlinien zu arbeitsmedizinischen Untersuchungen. 

Das Auswärtige Amt informiert zusätzlich aktuell über weltweit geltende reisemedizinische Hinweise sowie über Fragen zur Sicherheit.