Arbeitslosenversicherung: Beitrag bleibt 2021 bei 2,4 Prozent
Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wurde 2020 auf 2,4 Prozent gesenkt. 2021 bleibt er bei diesem Satz. Erst 2023 soll er wieder steigen.
Weil die Bundesagentur für Arbeit über hohe Rücklagen verfügte, wurde der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung ab 2020 auf 2,4 Prozent festgesetzt. Der niedrigere Beitragssatz gilt bis Ende 2022.
Nach gesetzlicher Lage wird der Beitrag ab dem 1. Januar 2023 dann voraussichtlich wieder steigen: Das Gesetz sieht einen Beitragssatz von 2,6 Prozent vor.