Arbeitslosenversicherung: Beitrag bleibt konstant - Arbeitgeberanteil für Rentner fällt wieder an
Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wurde 2020 auf 2,4 Prozent gesenkt und bleibt bis Ende 2022 bei diesem Satz. Erst 2023 soll er wieder steigen. Für einen bestimmten Personenkreis müssen Arbeitgeber ab 2022 wieder den Arbeitgeberanteil zahlen.
Weil die Bundesagentur für Arbeit über hohe Rücklagen verfügte, wurde der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung ab 2020 auf 2,4 Prozent festgesetzt. Der niedrigere Beitragssatz gilt bis 31. Dezember 2022.
Nach gesetzlicher Lage wird der Beitrag ab dem 1. Januar 2023 dann voraussichtlich wieder steigen: Das Gesetz sieht einen Beitragssatz von 2,6 Prozent vor.
Arbeitgeberanteil ab Erreichen der Regelaltersgrenze
Mit dem Flexirentengesetz vom 8. Dezember 2016 wurde festgelegt, dass der Arbeitgeberanteil zur Arbeitslosenversicherung ab Erreichen der Regelaltersgrenze für die Zeit vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2021 wegfällt. Ab 1. Januar 2022 müssen Arbeitgeber den Arbeitgeberanteil wieder tragen.