Weil die Bundesagentur für Arbeit über hohe Rücklagen verfügte, wurde der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung ab 2020 auf 2,4 Prozent festgesetzt. Der niedrigere Beitragssatz gilt aktuell noch bis zum 31. Dezember 2022.

Nach gesetzlicher Lage wird der Beitrag ab dem 1. Januar 2023 dann wieder steigen: Das Gesetz sieht einen Beitragssatz von 2,6 Prozent vor. 

Arbeitgeberanteil ab Erreichen der Regelaltersgrenze

Mit dem Flexirentengesetz vom 8. Dezember 2016 wurde festgelegt, dass der Arbeitgeberanteil zur Arbeitslosenversicherung ab Erreichen der Regelaltersgrenze für die Zeit vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2021 wegfiel. Seit 1. Januar 2022 müssen Arbeitgeber den Arbeitgeberanteil wieder tragen.