Neue Beiträge zu Midijobs
Zum 1. Januar 2021 wurde der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung erhöht. Dadurch änderte sich auch der Faktor F. Dieser wirkt sich auf die Formel zur Berechnung der Beiträge im Übergangsbereich aus.
Wer zwischen 450,01 Euro bis 1.300 Euro als regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt verdient, der gilt als Midijobber. Mit dem Faktor F oder einer bestimmten verkürzten Formel ermitteln Sie das beitragspflichtige Arbeitsentgelt im Übergangsbereich. Ganz einfach gelingt das mit unserem Midijob-Rechner.
Faktor F
Mit dem Faktor F berechnen Sie, für welchen Teil des Arbeitsentgelts Beiträge fällig werden. Der Faktor F ist im Vergleich zu 2020 gesunken, da der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung 2021 erhöht worden ist:
Werte | |
---|---|
Krankenversicherung (allgemeiner Beitragssatz) | 14,60 % |
Krankenversicherung (durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz) | 1,30 % |
Rentenversicherung: | 18,60 % |
Arbeitslosenversicherung: | 2,40 % |
Pflegeversicherung | 3,05 % |
Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz | 39,95 % (2020: 39,75%) |
Faktor F 2021 | (30 : 39,95) = 0,7509 |
Neue Formel im Übergangsbereich ab 2021
Die gekürzte Formel des Übergangsbereichs für das Jahr 2021 lautet: 1,131876 x Arbeitsentgelt - 171,43941. Mit dieser Formel ist die reduzierte beitragspflichtige Einnahme zu ermitteln. Diese bildet die Berechnungsgrundlage für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag.
Beispiel:
Arbeitsentgelt: 650,00 Euro
Reduzierte beitragspflichtige Einnahme: 564,28 Euro (1,131876 x 650 Euro - 171,43941).
Mehr dazu finden Sie in unserem ausführlichen Beratungsblatt Beschäftigung im Übergangs-/Midijobbereich (PDF, 631 kB) .