Ab 2021: Neue Datensatz-ID Ursprungsmeldung
Damit Stornierungsmeldungen eindeutiger den ursprünglichen Meldungen zugeordnet werden können, wird ab 2021 eine neue Datensatz-ID eingeführt.
Bislang wurden eingehende Stornierungsmeldungen den zu stornierenden Meldungen - also den Ursprungsmeldungen - auf Grundlage der fachlichen Werte (Meldeinhalte) zugeordnet. Bei einem Massenverfahren mit ca. 100 Millionen Meldungen pro Jahr kann das zu vereinzelten Verarbeitungsfehlern führen.
Um diese zu vermeiden, wird eine neue Datensatz-ID eingeführt. In den Datensatz Meldungen (DSME) wird dazu das Feld "Datensatz-ID Ursprungsmeldung" neu aufgenommen.
Damit die Datensatz-ID ein belastbares Kriterium für die Zuordnung wird, muss sie zukünftig verpflichtend und mit einem eindeutigen Wert (32-stellig) belegt werden.
Dies gilt ab dem 1. Januar 2021 für Meldezeiträume ab Januar 2021.