Der Versicherungsnummernachweis wurde zum 1. Januar 2023 eingeführt und ersetzt den bisherigen Sozialversicherungsausweis. Wie der bisherige SV-Ausweis auch enthält der neue Nachweis 

  • die Renten-/Sozialversicherungsnummer
  • den vollen Namen (Vor- und Nachnamen)
  • den Geburtsnamen und
  • das Ausstellungsdatum.

Weitere Regelungen

Außerdem wurden weitere Vereinfachungen festgelegt:

Verlust

Wer seinen Versicherungsnummernachweis verliert oder wiederfindet, muss dies nicht mehr der Rentenversicherung oder der zuständigen Einzugsstelle mitteilen.

Mehrere Nachweise

Es ist erlaubt, mehrere Versicherungsnummernachweise zu besitzen. Wer unbrauchbare Versicherungsnummernachweise hat, muss diese nicht mehr an die Rentenversicherung oder an die zuständige Einzugsstelle zurückschicken.

Vorlage beim Arbeitgeber

Mit dem neuen Versicherungsnummernachweis wurde auch festgelegt, dass er dem Arbeitgeber nicht mehr vorgelegt werden muss. Stattdessen rufen Arbeitgeber die RV-/SV-Nummer maschinell bei der Datenstelle der Rentenversicherung ab.

Bestehende Sozialversicherungsausweise

Bestehende und schon ausgestellte Sozialversicherungsausweise bleiben gültig.

Muster des Versicherungsnummernachweises

Die Deutsche Rentenversicherung bildet auf ihrer Seite ein Muster des neuen Versicherungsnummernachweises ab.