Beitragsgruppenwechsel: Arbeitgeberanteil zur Arbeitslosenversicherung kann bei Rentnern wieder anfallen
Nicht vergessen: Seit dem 1. Januar 2022 fällt für eine bestimmte Personengruppe der Arbeitgeberanteil zur Arbeitslosenversicherung wieder an. Bei laufenden Fällen muss der Beitragsgruppenwechsel gemeldet werden.
Mit dem Flexirentengesetz vom 8. Dezember 2016 wurde festgelegt, dass der Arbeitgeberanteil zur Arbeitslosenversicherung (ALV) ab Erreichen der Regelaltersgrenze für die Zeit vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2021 wegfällt.
Seit dem 1. Januar 2022 fällt er für Arbeitgeber beim oben genannten Personenkreis aus diesem Grund wieder an.
Beitragsgruppenwechsel melden
Bei bereits laufenden Fällen gilt: Den Beitragsgruppenwechsel in der ALV von Beitragsgruppe 0 auf Beitragsgruppe 2 müssen Sie mit einer entsprechenden Ab- und Anmeldung (Grund 32 und 12) melden.